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Gemäss Art. 38 des Gewässerschutzgesetzes (GSchG; SR 814.20 ) dürfen Fliessgewässer nicht eingedolt, d. h. unterirdisch verlegt, oder überdeckt werden. Ausnahmen sind allenfalls möglich für: Hochwasse
Die Alkoholgesetzgebung auf Bundesebene regelt die Herstellung und den Handel mit alkoholischen Getränken. Diese dient dem Konsumentenschutz, dem Schutz der Volksgesundheit und soll den Alkoholmissbra
Das Bundesgesetz über das Bergführerwesen und Anbieten weiterer Risikoaktivitäten und die entsprechende Verordnung regeln die Bewilligungspflicht für natürliche und juristische Personen für entspreche
Wer in Appenzell Ausserrhoden gewerbsmässig eine gastgewerbliche Tätigkeit ausüben will, benötigt eine Bewilligung. Für die Bewilligungserteilung ist das Amt für Wirtschaft und Arbeit zuständig. Die G
Schutzstatus S – Neuerungen per 1. November 2025 Eine nachhaltige Stabilisierung der Lage in der Ukraine ist weiterhin nicht absehbar. Der Schutzstatus S für Schutzsuchende aus der Ukraine wird deshal
Zur Gewährleistung der natürlichen Gewässerfunktionen und des Hochwasserschutzes ist bei Bauvorhaben ein ausreichender Abstand zu den Gewässern einzuhalten. Die Abstandsvorschriften sind in der eidgen
Stark für die Ausserrhoder Wirtschaft Informationen zum Schutzstatus S Der Bundesrat hat per per 1. November 2025 neue Entscheide zum Schutzstatus S getroffen. Mehr dazu erfahren Sie hier. > zur Info-
Gewässer benötigen ausreichend Raum, damit die wertvollen Lebensräume für Tiere und Pflanzen, der Schutz vor Hochwasser, die Wassernutzung sowie attraktive Naherholungsgebiete erhalten bleiben oder wi
Bauvorhaben im Gewässerraum bzw. innerhalb des kantonalen Gewässerabstands sowie Bauvorhaben in Hochwassergefahrengebieten benötigen eine wasserbaupolizeiliche Bewilligung (Art. 19 WBauG, bGS 741.1 ).