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Zugriffsberechtigung auf Einwohnerdatenplattform
Der Kanton betreibt gemäss Artikel 13 des Registergesetzes vom 29. Oktober 2018 eine Einwohnerdatenplattform als Replikat der Einwohnerregister der Gemeinden. Sie wird mit der Software GERES realisiert. Die Einwohnerdatenplattform dient dem Datenaustausch zwischen den Einwohnerregistern der Gemeinden und der Datenlieferung an den Bund. Sie kann für die Erfüllung weiterer Aufgaben von Kanton und Gemeinden genutzt werden.
Gemäss Art. 13 Abs. 3 Registergesetz legt der Regierungsrat nach Anhörung des kantonalen Datenschutz-Kontrollorgans die Zugriffsberechtigung der kantonalen und kommunalen Amtsstellen auf die Datenplattform fest. Die Zugriffsberechtigung beschränkt sich auf die Daten, die zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben notwendig sind.