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Hanf
In Appenzell Ausserrhoden gibt es keine speziellen gesetzlichen Bestimmungen zum Anbau von Hanf. Es gelten die Bestimmungen des Bundes.
Bei der Errichtung von Indoor-Anlagen inklusive Umnutzung von bestehenden Gewerbeliegenschaften ist die baurechtliche Bewilligungspflicht zu beachten. Weitere Informationen finden Sie im News-Artikel des Amts für Umwelt zu diesem Thema.
Zusätzliche Informationen
Fachstelle Pflanzenschutz
Daniela Halbheer
Obstmarkt 3
Obstmarkt 3
9102
Herisau
T: +41 71 353 67 61