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Invasive Neophyten

Neobiota sind gebietsfremde Organismen, also Tiere und Pflanzen die nach der Entdeckung Amerikas (1492) bei uns eingeführt wurden. Mit Neophyten werden die gebietsfremden Pflanzen, mit Neozoen die gebietsfremden Tiere bezeichnet. Wenn sich die Neophyten auf Kosten anderen, heimischen Pflanzen sehr stark und grossräumig ausbreiten, gelten sie als invasive Neophyten. Probleme bereiten in der Schweiz vor allem die invasiven Neophyten. Sie mindern die Artenvielfalt indem sie sich extrem stark ausbreiten.  Sie fördern die Erosion, gefährden damit Ufer- und Strassenböschungen, und erhöhen die Infrastrukturkosten. Invasive Neophyten gefährden die Gesundheit von Mensch und Tier.

In Appenzell Ausserrhoden bereiten vor allem folgende Arten Probleme und werden von einem fachkundigen Team bekämpft: Japanknöterich, Drüsiges Springkraut, Riesenbärenklau, Goldrute, Einjähriges Berufkraut, Schmalblättriges Greiskraut, Essigbaum, Sommerflieder und Kirschlorbeere.

Der Sommerflieder breitet sich, ausgehend von Privatgärten, ebenfalls zunehmend aus. Er besiedelt vor allem Bachläufe dicht.

Besonders betroffen von der Ausbreitung sind Flächen entlang von Fliessgewässern, Strassen und Bahnen sowie Holzschlagflächen und Waldränder. Auf Grund der geographischen Lage des Kantons AR ist eine gezielte Bekämpfung der obigen Neophyten besonders wichtig, um die Ausbreitung der Arten durch Fliessgewässer in tiefer liegende Kantone möglichst zu verhindern. Aufgrund der ausserordentlich starken Ausbreitungskraft ist die Bekämpfung dieser Neophyten schwierig und andauernd.

Erfolgreich bekämpfte Standorte mit Drüsigem Springkraut, werden zur Überwachung an die Eigentümer übergeben. Fallen erneut Kosten am besagten Standort auf, aufgrund einer Vernachlässigung der Überwachungspflicht, werden diese an den Eigentümer verrechnet.

Um die Nachhaltigkeit der Goldrutenbekämpfung zu gewährleisten, und eine andauernde Ausbreitung aus Privatgärten in die freie Natur zu verhindern, wurde 2014 ein Bekämpfungsobligatorium für Goldruten in den Privatgärten beschlossen.

Detailliertere Informationen zur Neophytenbekämpfung im Kanton finden sie in den angefügten Dokumenten.

Zusätzliche Informationen

Fachstelle Pflanzenschutz

Daniela Halbheer
Obstmarkt 3
9102 Herisau
T: +41 71 353 67 61

Neophytenbeauftragte

Neophytenstandorte AR

Pflanzenbeschreibungen

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