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Veranstaltungen im Wald
Der Wald bietet als naturnaher Lebensraum und intakter Rückzugsort ein attraktives Umfeld für verschiedene Formen der Freizeitgestaltung. Im Rahmen des freien Betretungsrechtes steht er der Bevölkerung grundsätzlich offen. Da sich jede Aktivität auf das Ökosystem auswirkt, werden Veranstaltungen, die zu Störungen der Tier- und Pflanzenwelt führen können, einer Bewilligungspflicht unterstellt.
Die Richtlinie informiert über die Bewilligungspflicht verschiedener Veranstaltungen und regelt das kantonale Bewilligungsverfahren.
Zusätzliche Informationen
Abteilung Wald und Naturgefahren
Kasernenstrasse 17A
9102
Herisau
T: +41 71 353 67 71