Inhalt

Forstliche Planung

Kantonaler Waldplan

Das Ausserrhoder Waldgesetz schreibt die Erarbeitung eines kantonalen Waldplans vor. Dieser bildet für den Forstdienst eine wichtige Grundlage bei der Beratung der Waldeigentümer und Behörden, zur Pflege und Bewirtschaftung des Waldes, für die Sicherung der öffentlichen Interessen am Wald, für die Gewährleistung einer transparenten forstrechtlichen Bewilligungspraxis und dient der Kontrolle der Nachhaltigkeit. Der kantonale Waldplan ist somit ein Wegweiser für die zukünftige Waldentwicklung. Er ist vergleichbar mit einem Richtplan für den Wald und ist als Planungsinstrument behördenverbindlich. Der kantonale Waldplan besteht aus einem Textteil und der Karte "Waldfunktionen".

Der kantonale Waldplan Appenzell Ausserrhoden wurde 2012 erarbeitet. Am 18. Dezember 2012 hat der Regierungsrat den kantonalen Waldplan genehmigt und per 1. Januar 2013 in Kraft gesetzt. 2019 erfolgte eine Überarbeitung des kantonalen Waldplans, welche Anpassungen der Waldfunktionenkarte umfasste.

Umsetzung kantonaler Waldplan

Nachhaltigkeitskontrolle Wald

Die Ziele aus der kantonalen Waldplanung werden laufend überprüft. Der periodisch aktualisierte Nachhaltigkeitsbericht fasst die Resultate der Überprüfung zusammen.

 

Stand Einrichtung Waldreservate

Bis 2030 sollen gemäss Vorgabe des Bundes schweizweit mindestens 10 % der Waldfläche als Waldreservate ausgeschieden werden. Diese quantitative Zielsetzung wurde in die kantonale Planung von Appenzell Ausserrhoden übernommen. Gegenwärtig sind rund 8 % der Ausserrhoder Waldfläche als Waldreservate gesichert (Stand Ende 2023). Es werden Naturwaldreservate, Altholzinseln und Sonderwaldreservate eingerichtet:

  1. In Naturwaldreservaten wird über mindestens 50 Jahre auf forstliche Nutzungen verzichtet. Die Natur soll sich in diesen Flächen langfristig ungestört entwickeln können.
  2. Altholzinseln sind kleinere Flächen, in denen über 25 oder 50 Jahre auf forstliche Nutzungen verzichtet wird. Alt- und Totholz soll dadurch gefördert werden.
  3. Sonderwaldreservate werden gezielt bewirtschaftet, um die Biodiversität zu fördern. Konkret gefördert werden dabei seltene Arten (z.B. Auerhuhn) oder wertvolle Lebensräume (z.B. Föhrenwälder).

Zusätzliche Informationen

Abteilung Wald und Naturgefahren

Kasernenstrasse 17A
9102 Herisau
T: +41 71 353 67 71