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Sechs Eignungsgebiete für Windenergie in zwei Prioritätsstufen im Richtplan in Kraft gesetzt

Der Bund hat sechs Eignungsgebiete für Windkraftanlagen in zwei Prioritäten im kantonalen Richtplan genehmigt. Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden setzt nun die Richtplananpassung auf den 1. März 2026 in Kraft. Diese schafft für potenzielle Investorinnen und Investoren eine erste, wichtige planerische Grundlage.

Der Bund hatte im Rahmen der vom Volk beschlossenen Energie- und Raumplanungspolitik den Kantonen den Auftrag erteilt, die Windenergienutzung zu ermöglichen. Der Regierungsrat von Appenzell Ausserhoden führte eine umfassende und transparente Interessenabwägung zu Bau und Nutzung der Windenergie durch. Er beantragte dem Kantonsrat, sechs Eignungsgebiete für Windkraftanlagen im kantonalen Richtplan festzulegen: Hochhamm (Urnäsch), Sommersberg/Suruggen (Gais, Trogen), Ruppen Nord/ Honegg AI (Trogen, Wald) sind der Priorität A zugeordnet; Waldegg (Teufen), Sonder (Walzenhausen, Wolfhalden) und Gstalden (Gemeinden Heiden, Rehetobel und Wald) der Priorität B. Das kantonale Ausbauziel im Bereich Windenergie soll über die Eignungsgebiete der Priorität A erreicht werden. Die Gebiete in der Priorität B gelten als Reserve. 

Mit Beschluss vom 22. September 2025 genehmigte der Kantonsrat die beantragte Richtplananpassung. In der Zwischenzeit hat der Bund die Anpassung des kantonalen Richtplans (Kapitel E.2, Energieversorgung) genehmigt. Er nahm keine materielle Änderung vor. Die Richtplananpassung des Kantons erfülle die Anforderungen des nationalen Raumplanungsgesetzes und des Energiegesetzes. Der Bund würdigte explizit die sorgfältige Interessenabwägung. Die Anpassung des kantonalen Richtplans ist durch die Genehmigung durch den Bund abgeschlossen.

Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden setzt die Richtplananpassung nun auf den 1. März 2026 in Kraft. Damit steht es potenziellen Investorinnen und Investoren nun frei, Windpärke zu projektieren und die dazugehörigen Plan- und Bewilligungsverfahren einzuleiten. Beim Kanton wurden bis anhin noch keine kantonale Nutzungsplanungen für einzelne Projekte beantragt.

Die aktualisierten und geänderten Richtplaninhalte werden in den nächsten Tagen auf der Website des Kantons unter www.ar.ch/richtplanung publiziert.

Zusätzliche Informationen

Amt für Raum und Wald

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