Am Mittwoch, 3. Juli 2024, stellte die Appenzell Ausserrhoder Wildhut einen Wolfsriss in Trogen, Bad, fest. Ein Wolf hat ein Schaf verletzt. Das Schaf ist danach verendet. Am gleichen Ort und beim gleichen Tierhalter hat der Wolf bereits am 20. Mai eine Ziege gerissen. Die betroffenen Nutztiere waren mit einem elektrischen Flexinetz eingezäunt. Zum Zeitpunkt der Rissaufnahme durch die kantonale Wildhut hat der Tierhalter seine Weidetiere in eine neue Koppel überführt und den Weidezaun abgebrochen. Ob die vorgegebenen Kriterien für den Herdenschutz erfüllt waren, liess sich somit nicht mehr beurteilen. Die Situation vor Ort war nicht geeignet, um verwertbare DNA-Proben zu entnehmen. Die Ausserrhoder Tierhaltenden wurden mit einem SMS-Alarm über die Wolfspräsenz informiert.
Die Nutztierrisse vom April 2024 in Teufen (Reh) und Wolfhalden (Alpaka) konnten dem Wolf M437 zugeordnet werden. Für den Riss an einem Schaf in Gais vom 2. Juli in einer geschützten Herde liegen noch keine DNA-Ergebnisse vor. Ob es sich um den gleichen Wolf handelt, der bereits am 20. Mai am gleichen Ort im Bad Trogen und beim gleichen Tierhalter eine Ziege gerissen hat, kann nicht bestätigt werden.
Wölfe müssen mehrere Schäden an Nutztieren in geschützten Herden verursachen, bevor ein Abschuss erwägt werden kann. Dies sieht die eidgenössische Jagdgesetzgebung vor. Für die Nutztierrisse in Appenzell Ausserrhoden sind diese Voraussetzungen noch nicht erfüllt. Erst der Schafriss vom 2. Juli 2024 fand in einer geschützten Herde statt. Die wiederholten Wolfsbeobachtungen und Nutztierrisse im Raum Gais-Teufen-Trogen weisen auf einen Einzelwolf hin. In zwei Fällen eindeutig nachgewiesen ist ein männliches Tier M437. Männliche Wölfe legen weite Strecken zurück, in der Regel auf der Suche nach einer Geschlechtspartnerin. Ein zweiter Wolf wurde nie beobachtet. Es gibt somit keinerlei Hinweise auf eine Paar- oder Rudelbildung. Wie lange der einzelne männliche Wolf noch in der Region bleibt, kann nicht vorausgesehen werden.
Aufgrund der aktuellen Situation mit der Präsenz des Wolfes im Appenzellerland ist auf eine sachgerechte Zaunführung für Weidetiere sehr grossen Wert zu legen. Tierhaltende haben die Möglichkeit, sich zu den notwendigen Herdenschutzmassnahmen zu informieren. Das kantonale Amt für Landwirtschaft betreut die Herdenschutzfachstelle. Alle Informationen sind unter www.ar.ch/herdenschutz abrufbar.