Inhalt
Öffentliche Auflagen und Mitwirkungen
Überarbeitung kantonaler Waldplan und Anpassung kantonaler Richtplan Kapitel L.3 Wald; Öffentliche Bekanntmachung und Mitwirkung
Im Rahmen der periodischen Überarbeitung sind Anpassungen am kantonalen Waldplan vorgesehen. In Koordination dazu werden Anpassungen am Kapitel L.3 Wald des kantonalen Richtplans vorgenommen. Die Bevölkerung ist gestützt auf Art. 18 Abs. 2 des Gesetzes über den Wald (Kantonales Waldgesetz; bGS 931.1) und Art. 27 der kantonalen Waldverordnung (bGS 931.11) sowie auf Art. 4 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (Raumplanungsgesetz; RPG; SR 700) und Art. 6 und Art. 12 des Gesetzes über die Raumplanung und das Baurecht (Baugesetz; BauG; bGS 721.1) eingeladen, zu den Anpassungen Stellung zu nehmen. Für Ihre Stellungnahme nutzen Sie bitte das entsprechende Formular (Excel-Datei "Antragserfassung") und senden dieses bitte per Mail an raum.wald@ar.ch. Eine Rückmeldung zu Ihrer Stellungnahme erhalten Sie nach Ablauf der Eingabefrist vom 13. Februar 2026 und der darauffolgenden Auswertung.
- Richtplananpassung L.3 Wald
- Synopse Richtplananpassung
- Kantonaler Waldplan - Text
- Kantonaler Waldplan - Übersicht Anpassungen
- Nachhaltigkeitsbericht (Anhang zum Kantonalen Waldplan)
- Kantonaler Waldplan - Karte ganzer Kanton (Achtung: grosse Datei)
- Kantonaler Waldplan - Karte Vorderland
- Kantonaler Waldplan - Karte Mittelland
- Kantonaler Waldplan - Karte Hinterland
- Kantonaler Richtplan _ Antragserfassung (Excel)
- Kantonaler Waldplan _ Antragserfassung (Excel)
Weitere Auskunft erteilt: Beat Fritsche, Abteilungsleiter Wald und Naturgefahren Appenzell Ausserrhoden, Tel. 071 353 67 73