Inhalt
Öffentliche Auflagen und Mitwirkungen
Schutzverordnung Amphibienlaichgebiet List; Änderung kantonaler Schutzzonenplan, Aufhebung Naturobjekt 5.N3, List; Aufhebung kantonale Deponiezone List; Aufhebung Sondernutzungsplan List; Aufhebung Waldgrenze List, Stein AR; Öffentliche Auflage
Nach Abschluss der Deponie in der List, Gemeinde Stein, werden die bestehenden raumplanerischen Erlasse angepasst und auf die neuen Begebenheiten ausgerichtet.
In Anwendung von Art. 88 i.v.m. Art. 14 des Gesetzes über die Raumplanung und das Baurecht (Baugesetz; bGS 721.1) werden folgende kantonale Instrumente während 30 Tagen öffentlich aufgelegt: Schutzverordnung Amphibienlaichgebiet List; Änderung kantonaler Schutzzonenplan, Aufhebung Naturobjekt 5.N3, List; Aufhebung kantonale Deponiezone List; Aufhebung Sondernutzungsplan List.
Nach Art. 7 Abs. 2 der kantonalen Waldverordnung (bGS 931.11) wird die Aufhebung der Waldgrenze List während 30 Tagen öffentlich aufgelegt.
Die Planungen werden vom 23. Februar 2026 bis 24. März 2026 öffentlich aufgelegt und können in dieser Frist während der Schalterstunden auf der Gemeindeverwaltung Stein, beim Amt für Raum und Wald, Kasernenstrasse 17 A in Herisau oder auf www.ar.ch/arw eingesehen werden.
Einsprachen berechtigter Parteien gegen die Schutzverordnung Amphibienlaichgebiet List; Änderung kantonaler Schutzzonenplan, Aufhebung Naturobjekt 5.N3, List; Aufhebung kantonale Deponiezone List und Aufhebung Sondernutzungsplan List sind bis Ablauf der Auflagefrist an das Departement Bau und Volkswirtschaft, Kasernenstrasse 17 A, 9102 Herisau zu richten.
Einsprachen berechtigter Parteien gegen die Aufhebung der Waldgrenze List sind bis zum Ablauf der Auflagefrist an das Amt für Raum und Wald, Kasernenstrasse 17 A, 9102 Herisau zu richten.
- Kantonaler Schutzzonenplan List
- Planungsbericht Kantonaler Schutzzonenplan List
- Aufhebung Deponiezone List - Plan
- Planungsbericht Aufhebung Deponiezone List
- Aufhebung Waldgrenze - Plan
- Schutzverordnung List - Plan
- Planungsbericht Schutzverordnung List
- Inserat Amtsblatt
Weitere Auskunft erteilt: Marcel Graf, Abteilung Raumentwicklung, Tel. 071 353 67 95
Änderung kantonaler Schutzzonenplan, neues kantonales Kulturobjekt, 17.18, Bauernhaus, Assek. Nr. 152, Wüschbach, Wolfhalden; Öffentliche Mitwirkung
Das ehemalige Bauernhaus, Assek. Nr. 152, Wüschbach in Wolfhalden soll als neues kantonales Kulturobjekt in den kantonalen Schutzzonenplan aufgenommen werden.
Die Bevölkerung ist zur öffentlichen Mitwirkung eingeladen. Die Unterlagen sind unter www.ar.ch/arw online abrufbar oder beim Amt für Raum und Wald in Herisau und bei der Gemeindeverwaltung Wolfhalden einsehbar.
Die Mitwirkung dauert vom 23. Februar 2026 bis 24. März 2026. Stellungnahmen zur Änderung des kantonalen Schutzzonenplans sind bis spätestens 24. März 2026 dem Departement Bau und Volkswirtschaft, Kasernenstrasse 17 A, 9102 Herisau einzureichen.
Weitere Auskunft erteilt: Marcel Graf, Abteilung Raumentwicklung, Tel. 071 353 67 95