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Öffentliche Auflagen und Mitwirkungen

Kantonaler Schutzzonenplan Öffentliche Auflage vom 12. Mai 2025 bis 12. Juni 2025

Einsprachen sind bis spätestens 12. Juni 2025 dem Departement Bau und Volkswirtschaft, Kasernenstrasse 17A, 9102 Herisau einzureichen.

Mit dem kantonalen Schutzzonenplan schützt Appenzell Ausserrhoden die Natur- und Landschaftswerte. In Anwendung von Art. 14 des Gesetzes über das Baurecht (Baugesetz, bGS 721.1) hat das Departement Bau und Volkswirtschaft Anpassungen und Erweiterungen der kantonalen Schutzzonenplanung zur öffentlichen Auflage verabschiedet. Die Anpassungen und Erweiterungen betreffen die folgenden Gebiete und umfassen neue Naturschutzzonen und neue Naturobjekte:

Weitere Auskunft erteilt: Monika Jung, Abteilung Natur und Wildtiere Appenzell Ausserrhoden, Tel. 071 353 68 21

Zusätzliche Informationen

Amt für Raum und Wald

Kasernenstrasse 17A
9102 Herisau
T: +41 71 353 67 71