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Raucherräume
Das kantonale Arbeitsinspektorat ist Kontrollorgan für die Raucherräume in Industrie- und Gewerbebetrieben. Wir beraten Sie gerne bezüglich der zu erfüllenden Anforderungen gemäss Gesundheitsgesetz.
Die Raucherräume/Fumoirs in der Gastronomie werden durch das Lebensmittelinspektorat kontrolliert. Für die Durchsetzung der Anforderungen an Raucherräume/Fumoirs ist die Standortgemeinde des betroffenen Betriebs verantwortlich.