Inhalt
Schwarzarbeit
Wem können Sie vermutete Schwarzarbeit melden?
Gemäss der kantonalen Verordnung über Massnahmen gegen die Schwarzarbeit ist das kantonale Arbeitsinspektorat als Kontrollorgan und Meldestelle bezeichnet und muss allen Hinweisen auf Schwarzarbeit nachgehen. Für Ihre Meldung können Sie das entsprechende Formular verwenden. Beantworten Sie so viele Fragen wie möglich.

Vereinfachtes Abrechnungsverfahren
Wenn Sie einen Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin im vereinfachten Abrechnungsverfahren abrechnen wollen, wenden Sie sich bitte an die Sozialversicherungen Appenzell Ausserrhoden, Tel. +41 71 354 51 51 oder füllen Sie direkt das entsprechende Formular aus.
Zusätzliche Informationen
Weitere Informationen
Assekuranz AR, Feuerschutzamt
Beratungsstelle für Unfallverhütung bfu
Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft BUL
Eidg. Koordinationskommission für Arbeitssicherheit - EKAS
Eidg. Starkstrominspektorat ESTI
Schweiz. Elektrotechnischer Verein SEV
Schweiz. Ingenieur- und Architekten Verein SIA
Schweiz. Unfallversicherungsanstalt SUVA
Schweiz. Verein des Gas- und Wasserfaches SVGW
Schweiz. Verein für techn. Inspektionen SVTI
Schweiz. Gesellschaft für Arbeitshygiene SGAH
Schweiz. Institut für Glas am Bau