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Arealentwicklung
Das Amt für Wirtschaft und Arbeit / Abteilung Standortförderung ist für die Koordinationsstelle „Arealentwicklung“ verantwortlich. Die Leitung der einzelnen Teilprojekte liegt bei Bruno Bottlang, Atelier Bottlang AG.
Zielsetzung
Verfügbare Areale und geeignete Immobilien sind entscheidend für ansiedlungswillige Unternehmen wie auch für ansässige Firmen, die expandieren möchten. Zusammen mit Grundeigentümern, Gemeinden, kantonalen Fachstellen und weiteren Anspruchsgruppen fördert die Koordinationsstelle Arealentwicklung die Entwicklung unternutzter Areale, die Nachverdichtung sowie die Umnutzung von Flächen, damit diese für eine wertschöpfungsintensivere Nutzung verfügbar sind.
Bei der Entwicklung von Arealen sehen sich die Beteiligten mit komplexen planerischen Rahmenbedingungen konfrontiert. Deshalb sollen Gemeinden bei der Entwicklung von Arealen in Dorfzentren und Gewerbe- und Industriegebieten aktiv unterstützt werden. Damit soll ein wichtiger Beitrag zum Wirtschaftswachstum und zur Schaffung von Arbeitsplätzen in Appenzell Ausserrhoden geleistet werden. Die Koordinationsstelle stösst Arealentwicklungen an und begleitet diese unterstützend. Dabei nimmt sie eine koordinative Rolle ein und bindet die verschiedenen Akteure wie Gemeinden, Grundeigentümer, potentielle Investoren und Nutzer, Planer und Entwickler, Generalunternehmen und Stellen der kantonalen Verwaltung mit ihren unterschiedlichen Ausrichtungen und Zielsetzungen lösungsorientiert und zeitgerecht in den Prozess ein.
Ablauf / Vorgehen zur Projektauswahl
Ein Antrag zur Bearbeitung eines Arealentwicklungsprojektes kann von unterschiedlichen Anspruchsgruppen (Gemeinden, kantonale Fachstellen, Ortsplaner, Industrie- und Gewerbeverband, Grundeigentümer etc.) bei der Abteilung Standortförderung eingereicht werden. Ein Antrag soll in kurzer Form im Minimum folgende Angaben enthalten:
- Standortgemeinde, Grundstück(e) Nummern und Grundeigentümer,
- Ausgangslage, Vorhaben/Absicht, Ziele, Termine
- Formulierung Unterstützungsbedarf
Der Entscheid zur Bearbeitung eines Arealentwicklungsprojektes liegt in Absprache mit dem Projektleiter „Arealentwicklung“ bei der Abteilung Standortförderung im Amt für Wirtschaft und Arbeit.
Kriterien
- Gebietsgrösse
- Erschliessung durch ÖV
- Komplexität des Projektes/Erfolgsaussichten
- Unterstützungsbedarf der Gemeinde/Grundeigentümer/etc.
- Möglichkeit der Ansiedlung neuer oder Erweiterung bestehender Betriebe
- Prognose Anzahl und Art der Arbeitsplätze
- Verhältnis Arbeitsplätze/Wohnen
- Erschliessungsstand, bisherige Planung
- Kantonale/kommunale Bedeutung
- Intensität Flächen/Arbeitsplätze resp. Verkehr
- Priorisierung von Projekten mit Synergien und Doppelnutzen (z.B. Zentrumsgestaltung, Behebung Naturgefahren, unternutzte Gebäude/Areale, etc.)
- Öffentliches/kantonales Interesse
Bei jedem Arealentwicklungsprojekt wird eine individuelle Auftragsdefinition mit Zielvereinbarung und Terminplan festgelegt. Ein finanzieller Beitrag an die einzelnen Projekte wird in der Regel nicht geleistet.
Zusätzliche Informationen
Standortförderung
Martin Geiser
Bruno Bottlang
Lindenstrasse 77a