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Steuern juristische Personen
Das föderalistische Schweizer Steuersystem und eine schlanke Verwaltung ermöglichen ein sehr vorteilhaftes Steuerklima. Bei der Besteuerung von Unternehmen und Holding-Gesellschaften gehört Appenzell Ausserrhoden zu den attraktivsten Steuerstandorten Europas und der Schweiz.
Steuervorteile für Unternehmen
Appenzell Ausserrhoden hat vor einiger Zeit sein Steuergesetz revidiert. Seither profitieren Unternehmen von einer massiven steuerlichen Entlastung:
- Mit nur 6,5 % Gewinnsteuer hat Appenzell Ausserrhoden einen der tiefsten Steuersätze der Schweiz und Europas. Zusammen mit der eidgenössischen Bundessteuer resultiert daraus ein Satz von 13,04 % auf dem Gewinn vor Steuern.
- Die Steuerpflicht für Dividenden aus Unternehmensbeteiligungen von mindestens 10 % bzw. über CHF 1 Millionen Verkehrswert wurde auf 60 % reduziert, was die steuerliche Doppelbelastung massiv verringert.
- Die Erbschafts- und Schenkungssteuer bei Unternehmensnachfolge wurde um 90 % reduziert.
Unternehmernah zeigt sich Appenzell Ausserrhoden auch bei den Kapitalsteuern: Die Eigenkapitalsteuer auf einbezahlte Grund- oder Stammkapitalanteile sowie auf offene und aus versteuerten Gewinnen gebildete Reserven beträgt 0,072 %. Noch weniger, nämlich 0,015 %, bezahlen Holding-, Domizil- und Verwaltungsgesellschaften. Zusätzliche Erleichterungen sind für Firmen möglich, die den wirtschaftlichen Interessen des Kantons besonders dienen.
Weitere Informationen und Berechnungsmöglichkeiten finden Sie bei der Kantonalen Steuerverwaltung.
BAK Taxation Index
Der BAK Taxation Index bietet einen differenzierten, internationalen Vergleich der Steuerbelastung in 20 Schweizer Kantonen und in über 60 internationalen Regionen. Der methodologisch anspruchsvolle Index erfasst die effektiven Steuertarife für Unternehmen und Hochqualifizierte.