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Tourismusabgabe
Die kantonale Tourismusabgabe arbeitet mit nach Art und Grösse der Betriebe abgestuften jährlichen Pauschalen. Die Abgabepflicht gilt auch für Objekte zum Eigengebrauch (Zweitwohnungen), Anbieter von gewinnorientierten touristischen oder auf Freizeit ausgerichteten Aktivitäten (z.B. Alpinschulen, Anbieter von Outdooraktivitäten) sowie für öffentliche Transportunternehmen (z.B. Seil- und Bergbahnen, Eisenbahn- und Busunternehmen). Nicht abgabepflichtig sind hingegen Spitäler und Heime für Patientinnen und Patienten in medizinischer Behandlung, welche auf der Spitalliste geführt werden.
Der Ertrag der Tourismusabgabe ist zweckgebunden und wird für Tourismusförderungsmassnahmen verwendet.
Abgabe für Hotel- und Beherbergungsbetriebe
Hotel mit max. 15 Gästezimmern | 200.- Fr./Zimmer |
Hotel mit 16 bis 30 Gästezimmer | 250.- Fr./Zimmer |
Hotel mit mehr als 30 Gästezimmer | 300.- Fr./Zimmer |
Parahotellerie | 100.- Fr./Zimmer |
Campingplätze | 100.- Fr./Standplatz |
Übrige Übernachtungsmöglichkeiten | 8.- Fr./Schlafplatz |
Abgabe für Restaurationsbetriebe
Ausschankfläche bis 80 m2 | 200.- Fr |
Ausschankfläche mehr als 80 m2 | 350.- Fr |
Abgabe für Objekte zum Eigengebrauch (Zweitwohnungen)
Objekt zum Eigengebrauch | 75.- Fr./Zimmer |
Betriebe mit touristischen Aktivitäten
Betrieb mit Jahresumsatz bis 100‘000.- Fr. | 350.- Fr. |
Betrieb mit Jahresumsatz über 100‘000.- Fr. | 700.- Fr. |
Öff. Transportunternehmen und Zweitwohnungen
- Öffentliche Transportunternehmen: siehe Art. 15 Tourismusverordnung
- Zweitwohnungen: pro Zimmer 75.- Fr. / max. 600.- Fr.
Erhebung der Tourismusabgabe
Die Abgabe wird auf der Grundlage einer Selbstdeklaration durch die Abgabepflichtigen erhoben. Stichtag ist der 31. Dezember. Das Formular ist jeweils bis Ende Januar dem Amt für Wirtschaft und Arbeit einzureichen. Anschliessend wird die Abgabe in Rechnung gestellt.
Kurtaxe
Die Gemeinden haben weiterhin die Möglichkeit, Kurtaxen zu erheben. Basis hierfür ist das jeweilige Kurtaxenreglement der Gemeinde:
Bühler | Hundwil | Schwellbrunn | Urnäsch |
Gais | Lutzenberg | Speicher | Wald |
Grub | Rehetobel | Stein | Waldstatt |
Heiden | Reute | Teufen | Walzenhausen |
Herisau | Schönengrund | Trogen | Wolfhalden > keine Kurtaxe |