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Lärmschutz

Die wichtigste Lärmquelle in der Schweiz ist mit Abstand der Strassenverkehr. Das Umweltschutzgesetz und die seit 1987 geltende Lärmschutzverordnung verpflichten die Strasseneigentümer zur Sanierung von Strassenabschnitten, die übermässigen Lärm verursachen. In Appenzell Ausserrhoden die gehören verkehrsorientierten, stark frequentierten Strassen mehrheitlich dem Kanton. Die konkrete Umsetzung der gesetzlichen Vorgabe läuft seit 2008 über die Programmvereinbarungen im Umweltbereich zwischen Bund und Kantonen. Gemäss Artikel 17 der Lärmschutzverordnung  muss die Lärmsanierung der Kantons- und Gemeindestrassen bis zum 31. März 2018 abgeschlossen sein. Die Sanierungspflicht besteht nach Ablauf dieser Frist weiterhin, aber die Strasseneigentümer können danach keine Bundesbeiträge mehr geltend machen.

Lärmbelastungskataster entlang Kantonsstrasse (link)
Übersicht Stand der Sanierungen 2. Generation vom April 2024 (pdf)

Zusätzliche Informationen

Tiefbauamt

Kasernenstrasse 17 A
9102 Herisau
T: +41 71 353 65 07

Sachbearbeiter

Urs Kast
Tel.: +41 71 353 65 01
urs.kast@clutterar.ch