Inhalt
Kulturförderung
Die Kulturförderung von Appenzell Ausserrhoden basiert auf einem Kulturförderungsgesetz und einer Kulturförderungsverordnung. In diesen Rechtsgrundlagen sind die drei Hauptaufgaben des Kantons festgehalten: Die Förderung des kulturellen Schaffens, die Kulturpflege und die Kulturvermittlung. Der Kanton setzt sich ein für ein vielfältiges kulturelles Leben und eine lebendige Auseinandersetzung mit dem überlieferten Kulturgut. Das erstmals 2008 erarbeitete sowie 2012, 2016, 2021 und 2025 aktualisierte Kulturkonzept enthält die Grundsätze, Kriterien, Abgrenzungen und Detailregelungen einer sachgemässen kantonalen Kulturförderung.
Rechtsgrundlagen
- Kulturförderungsgesetz vom 28. November 2005
- Kulturförderungsverordnung vom 4. Juli 2006 (Stand 1. Januar 2020)
- Kulturkonzept 2025
In Ergänzung zum Kulturförderungsgesetz und zur Kulturförderungsverordnung betreffen folgende Einzelvorlagen die Kultur: Organisationsgesetz, Archivverordnung, Bibliotheksverordnung und Raumplanungsgesetz.