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Kulturförderung

Die Kulturförderung von Appenzell Ausserrhoden basiert auf einem Kulturförderungsgesetz und einer Kulturförderungsverordnung. In diesen Rechtsgrundlagen sind die drei Hauptaufgaben des Kantons festgehalten: Die Förderung des kulturellen Schaffens, die Kulturpflege und die Kulturvermittlung. Der Kanton setzt sich ein für ein vielfältiges kulturelles Leben und eine lebendige Auseinandersetzung mit dem überlieferten Kulturgut. Das erstmals im 2008 erarbeitete sowie im 2012, 2016 und 2021 aktualisierte Kulturkonzept beinhaltet die Grundsätze, Kriterien, Abgrenzungen und Detailregelungen einer sachgemässen kantonalen Kulturförderung.

Rechtsgrundlagen

In Ergänzung zum Kulturförderungsgesetz und zur Kulturförderungsverordnung betreffen folgende Einzelvorlagen die Kultur: Organisationsgesetz, Archivverordnung, Bibliotheksverordnung und Raumplanungsgesetz.

Zusätzliche Informationen

Amt für Kultur

Landsgemeindeplatz 5
9043 Trogen
T: +41 71 353 67 48

Initiativen

Kooperationen