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Kulturförderung
Die Kulturförderung von Appenzell Ausserrhoden basiert auf einem Kulturförderungsgesetz und einer Kulturförderungsverordnung. In diesen Rechtsgrundlagen sind die drei Hauptaufgaben des Kantons festgehalten: Die Förderung des kulturellen Schaffens, die Kulturpflege und die Kulturvermittlung. Der Kanton setzt sich ein für ein vielfältiges kulturelles Leben und eine lebendige Auseinandersetzung mit dem überlieferten Kulturgut. Das erstmals im 2008 erarbeitete sowie im 2012, 2016 und 2021 aktualisierte Kulturkonzept beinhaltet die Grundsätze, Kriterien, Abgrenzungen und Detailregelungen einer sachgemässen kantonalen Kulturförderung.
Rechtsgrundlagen
- Kulturförderungsgesetz vom 28. November 2005
- Kulturförderungsverordnung vom 4. Juli 2006 (Stand 1. Januar 2020)
- Kulturkonzept 2021
In Ergänzung zum Kulturförderungsgesetz und zur Kulturförderungsverordnung betreffen folgende Einzelvorlagen die Kultur: Organisationsgesetz, Archivverordnung, Bibliotheksverordnung und Raumplanungsgesetz.
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