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Beitragsberechtigte Personen

Beitragsberechtigte Personen sind:

a) Personen mit schweizerischem Bürgerrecht und Wohnsitz in der Schweiz, unter Vorbehalt von litera b,

b) Schweizer Bürgerinnen und Bürger, deren Eltern im Ausland leben oder die elternlos im Ausland leben, für Ausbildungen in der Schweiz, sofern sie an ihrem ausländischen Wohnsitz wegen fehlender Zuständigkeit nicht beitragsberechtigt sind,

c) Personen mit ausländischem Bürgerrecht, die über eine Niederlassungsbewilligung verfügen oder seit fünf Jahren in der Schweiz  aufenthaltsberechtigt sind und über eine Aufenthaltsbewilligung verfügen,  

d) in der Schweiz wohnhafte und von ihr anerkannte Flüchtlinge und Staatenlose.

e) Bürgerinnen und Bürger von EU-/EFTA-Mitgliedstaaten, soweit sie gemäss dem Freizügigkeitsabkommen (SR 0142.112.681) bzw. dem EFTA-Übereinkommen (SR 0.632.31) zwischen der  Schweiz. Eidgenossenschaft und den EU-/EFTA-Mitgliedstaaten in der Frage der Stipendien und Ausbildungs-/Studiendarlehen den Schweizer Bürgerinnen und Bürgern gleichgestellt sind sowie Bürgerinnen und Bürger aus Staaten, mit denen entsprechende internationale Abkommen geschlossen wurden.

Personen, die sich ausschliesslich zu Ausbildungs-/Studienzwecken in der Schweiz aufhalten, sind nicht beitragsberechtigt.

Ein Gesuch um die Gewährung von Ausbildungs-/Studienbeiträgen ist in demjenigen Kanton zu stellen, in welchem die Person in Ausbildung den stipendienrechtlichen Wohnsitz hat.

 

Zusätzliche Informationen

Abteilung Ausbildungs- und Studienbeiträge

Obstmarkt 3
9102 Herisau
T: +41 71 353 67 23