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Beitragsformen
Stipendien
Stipendien sind einmalige oder wiederkehrende Geldleistungen, die für Ausbildungen auf der Sekundarstufe II sowie der Tertiärstufe ausgerichtet werden und in der Regel nicht zurückzuzahlen sind.
Stipendien sind zurückzuerstatten, wenn sie durch falsche oder unvollständige Angaben erwirkt oder ihrem Zweck entfremdet wurden.
Bei einem Abbruch der Ausbildung sind die für die restliche Ausbildungszeit ausbezahlten Stipendien zurückzuerstatten.
Darlehen (Ausbildungsdarlehen)
Darlehen sind einmalige oder wiederkehrende Geldleistungen, die für die Ausbildung ausgerichtet werden und zurückzuzahlen sowie zu verzinsen sind.
Die rückzahlungspflichtigen Beiträge sind innerhalb von zehn Jahren seit Abschluss oder Abbruch der Ausbildung zurückzubezahlen. Vorbehalten bleibt die Rückforderung von Darlehen, die durch falsche oder unvollständige Angaben erwirkt bzw. ihrem Zweck entfremdet wurden.
Die Verzinsung beginnt nach Ablauf von zwei Jahren seit Abschluss oder Abbruch der Ausbildung.
Die geltenden Darlehensbedingungen sind hier zusammengefasst.