Inhalt
Auszahlung
Ausbildungsbeiträge werden in der Regel semesterweise ausbezahlt. Dafür ist die Einreichung der erforderlichen Bestätigung (Aufnahme-/Ausbildungs-/Semesterbestätigung; Nachweis zum Ausbildungsstand; Zeugniskopien und dergleichen) erforderlich.
Nicht abgerufene Stipendien verfallen mit Ablauf der Beitragsperiode.
Darlehen werden auf Abruf ausbezahlt. Nicht abgerufene Darlehen verfallen bei Ausbildungsende.
Die Auszahlung von Ausbildungsbeiträgen erfolgt auf ein Bank- oder Postkonto in der Schweiz.