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Beitragsverfügung

Über die Gewährung von Ausbildungsbeiträgen entscheidet das Amt für Mittel- und Hochschulen und Berufsbildung.

Fachinstanz bleibt die Abteilung Ausbildungs- und Studienbeiträge, an welche Sie sich bei Fragen bitte wenden wollen.

 

Zusätzliche Informationen

Abteilung Ausbildungs- und Studienbeiträge

Obstmarkt 3
9102 Herisau
T: +41 71 353 67 23