Inhalt
Beitragsverfügung
Über die Gewährung von Ausbildungsbeiträgen entscheidet das Amt für Mittel- und Hochschulen und Berufsbildung.
Fachinstanz bleibt die Abteilung Ausbildungs- und Studienbeiträge, an welche Sie sich bei Fragen bitte wenden wollen.