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Gesuchseinreichung
Gesuch um Ausbildungsbeiträge
Sofern Sie Ihren stipendienrechtlichen Wohnsitz im Kanton Appenzell Ausserrhoden begründen, ersuchen wir Sie - damit lassen sich erfahrungsgemäss unliebsame Umtriebe vermeiden - vor der ersten Gesuchseinreichung mit uns telefonisch Kontakt aufzunehmen (Telefonnummer siehe rechts nebenstehend). Nach der Erfassung Ihrer individuellen Situation werden wir Ihnen (insbesondere im voraussichtlichen Anspruchsfalle) die für die Gesuchseinreichung erforderlichen Unterlagen gerne «massgeschneidert» zustellen.
Gesuche um Ausbildungsbeiträge sind mit dem amtlichen Formular und den erforderlichen Unterlagen vollständig bis spätestens drei Monate nach Beginn der massgebenden Ausbildungsperiode («Startmonat» = erster Monat) der Abteilung Ausbildungs- und Studienbeiträge fristgerecht einzureichen.
Beispiele:
- Ausbildungsbeginn 12.8.202x = Gesuchseinreichung bis spätestens 31. Oktober 202x;
- Ausbildungsbeginn 9.9.202x (Kalenderwoche 37) = Gesuchseinreichung bis spätestens 30. November 202x.
Das Gesuch ist in der Regel für jedes Ausbildungsjahr zu erneuern.
Auf verspätete oder unvollständige Gesuche wird nicht eingetreten.
Ausbildungsjahr 2023/2024: Die Einreichefrist ist abgelaufen!