Inhalt
Meldepflicht
Wesentliche Veränderungen der nach Gesetz und Verordnung massgebenden Verhältnisse sind unaufgefordert und mit den erforderlichen Unterlagen umgehend der Abteilung Ausbildungs- und Studienbeiträge zu melden.
Meldepflichtig sind insbesondere:
- Adressänderungen;
- Änderungen in den Einkommens- und Vermögensverhältnissen;
- Ausbildungsänderungen, namentlich Wechsel der Ausbildung oder der Ausbildungsrichtung;
- Beendigung, Abbruch oder Unterbruch der Ausbildung.