Inhalt

Meldepflicht

Wesentliche Veränderungen der nach Gesetz und Verordnung massgebenden Verhältnisse sind unaufgefordert und mit den erforderlichen Unterlagen umgehend der Abteilung Ausbildungs- und Studienbeiträge zu melden.

Meldepflichtig sind insbesondere:

  • Adressänderungen;
  • Änderungen in den Einkommens- und Vermögensverhältnissen;
  • Ausbildungsänderungen, namentlich Wechsel der Ausbildung oder der Ausbildungsrichtung;
  • Beendigung, Abbruch oder Unterbruch der Ausbildung.

 

Zusätzliche Informationen

Abteilung Ausbildungs- und Studienbeiträge

Obstmarkt 3
9102 Herisau
T: +41 71 353 67 23