Inhalt

Erfolgsrechnung

Kontierungen

Kontierung der Radio- und TV-Abgabe

Frage und Antwort durch SRS
_____________________________________________________________________________

F: Über welche Konten soll die Verbuchung von Leistungen, welche von den Gemeinden für den Kanton oder vom Kanton für die Gemeinden erbracht werden (z.B. Schneeräumung) erfolgen?

A: Bei den Gemeinden soll die Verbuchung im Aufwand über die entsprechende Funktionale Gliederung sowie das Konto 3611.00 (Entschädigungen an Kantonen und Konkordate) und im Ertrag über Konto 4611.00 (Entschädigungen von Kantonen und Konkordaten) erfolgen.
_____________________________________________________________________________

Zusätzliche Informationen

Amt für Finanzen

Obstmarkt 3
9102 Herisau
T: +41 71 353 61 11