Der Bundesrat hat per 01.01.2024 das Inkrafttreten der Verordnung über die Mindestbesteuerung grosser Unternehmensgruppen beschlossen.
Betroffen sind grundsätzlich multinationale Unternehmensgruppen mit einem jährlichen Umsatz von mehr als EUR 750 Mio.
Von den betroffenen multinationalen Unternehmensgruppen sind die jeweils steuerpflichtigen Geschäftseinheiten ab 1.1.2025 zur Registration und anschliessenden Deklaration (innert 15 Monaten nach Ablauf Geschäftsjahr) verpflichtet.
Diese erfolgen über die webbasierte ESTV-Informatiklösung OMTax (www.omtax.admin.ch), welche im ePortal des Bundes integriert ist.
Weitere Informationen inkl. Anleitung finden Sie unter www.omtax.ch oder Steuererklärungen / Fristverlängerungen - Appenzell Ausserrhoden.
Inhalt
OECD-Mindestbesteuerung ab 1.1.2024 – Registrierung und Deklaration
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