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Steuern: Informationen für 2026

Der kantonale Steuerfuss bleibt unverändert
Der Kantonsrat hat am 1. Dezember 2025 entschieden, den Steuerfuss unverändert bei 3.3. Einheiten zu belassen. Einige Steuerfüsse der Gemeinden werden sich auf 2026 verändern.

Anpassung bei der Bundessteuer (Ausgleich kalte Progression)
Der Bund gleicht auch 2026 die sogenannte kalte Progression aus. Dabei werden Tarifstufen und Abzüge an die Teuerung angepasst.
Neu steigt zum Beispiel der Kilometeransatz für Autofahrten von 70 auf 75 Rappen pro Kilometer. Dieser neue Kilometer-Ansatz findet auch Anwendung für die Staats- und Gemeindesteuern in Appenzell Ausserrhoden.

Neue Fahrkostenpauschale - keine Neugenehmigung der Spesenreglemente erforderlich
Unternehmen, welche über ein von der Steuerverwaltung genehmigtes Spesenreglement verfügen, können die höhere Pauschale von 75 Rappen ohne neues Genehmigungsverfahren anwenden.

Zinsen auf Steuerzahlungen
Im Jahr 2026 gilt:

  • Für zu früh oder zu spät bezahlte provisorische Steuern beträgt der Zins unverändert 1 %.
  • Für zu spät bezahlte definitive Steuern bleibt der Verzugszins bei unverändert 5 %.

Es lohnt sich also, die Steuern frühzeitig zu bezahlen.

Höhere Sicherheitsstufe beim Online-Zugang „mein.ar.ch“
Auf dem Kantonsportal mein.ar.ch können Sie sich mit einer höheren Sicherheitsstufe anmelden.
Damit erhalten Sie Zugang zu Ihrem Steuerkonto, wo Sie Kontoauszüge, Einzahlungsscheine und Ihr Rückzahlungskonto einsehen oder ausdrucken können.
So haben Sie rund um die Uhr den Überblick über Ihre Steuerzahlungen und den Status Ihrer Veranlagung.

Aufschalten Steuererklärung 2025 im Januar

Die elektronischen Steuererklärungen für natürliche und juristische Personen werden um den 20. Januar 2026 aufgeschaltet und können ab dann genutzt werden. Die elektronischen Steuererklärungen werden dann auf mein.ar.ch zu finden sein.

Zukünftiger Informationsaustausch über Kryptowerte
Ab Januar 2027 werden voraussichtlich auch Informationen über Kryptowerte automatisch zwischen Ländern ausgetauscht. Kryptowerte sind digitale Werte, die man im Internet besitzen, tauschen oder verkaufen kann, zum Beispiel Bitcoin, Ethereum oder digitale Sammlerstücke (NFTs).
Das bedeutet: Die Schweizer Steuerbehörden erhalten ab 2027 erste Meldungen über solche digitalen Werte.
Wer bisher Kryptowerte nicht deklariert hat, kann sich jetzt noch selbst anzeigen, ohne eine Strafe zu riskieren.

Zusätzliche Informationen

Kantonale Steuerverwaltung

Gutenberg-Zentrum
Kasernenstrasse 2
9100 Herisau
T: +41 71 353 62 90
F: +41 71 353 63 11

Technischer Support Online-Steuererklärung / Steuerportal
Tel.: +41 71 353 62 97 / support@clutterar.ch

Allgemeine Veranlagungsfragen
Tel.: +41 71 353 63 21

Fragen zur Quellensteuer
Tel.: +41 71 353 63 14

Fragen zur Rechnungsstellung
Tel.: +41 71 353 62 98

Fristverlängerungen
Tel.: +41 71 353 62 90

Schalter-Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag
08.00 bis 11.30 Uhr

Montag bis Donnerstag
13.30 bis 17.00 Uhr

Freitag
13.30 bis 16.00 Uhr

Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin, wenn Sie mit einer bestimmten Person sprechen möchten.
Bei Voranmeldung sind Besprechungen zu anderen Zeiten möglich.