Wird mit Verlusten oder Einkommenseinbussen gerechnet, steht jederzeit die Möglichkeit zur Verfügung, eine Anpassung der provisorischen Steuerrechnung 2020 zu verlangen.
Bei definitiven Steuerrechnungen ist für Unternehmen und natürliche Personen eine Stundung möglich. Wenn in Folge des Coronavirus die fälligen Steuerrechnungen nicht bezahlt werden können, kann eine Erstreckung der Zahlungsfrist oder eine Ratenzahlung vereinbart werden. Die entsprechenden Formulare sind auf der Homepage der kantonalen Steuerverwaltung aufgeschaltet (https://www.ar.ch/verwaltung/departement-finanzen/steuerverwaltung/steuerbezug/). Diese wird Stundungs- und Ratenzahlungsgesuche grosszügig und rasch behandeln.
Schon gestern hat der Finanzdirektor im Sinne einer Sofortmassnahme beschlossen, sämtliche Rechnungen, die von den zuständigen Amtsstellen freigegeben worden sind, sofort zu bezahlen, ohne die üblichen Zahlungsfristen abzuwarten. Dies soll den Unternehmen und Betrieben helfen, ihre finanzielle Situation kurzfristig etwas zu entlasten.