Mit diesem Beschluss will der Regierungsrat die Massnahmen des Bundes für die Wirtschaft auf kantonaler Ebene unterstützen. Dieser Entscheid kommt allen Unternehmen und natürlichen Personen, einschliesslich der Selbständigerwerbenden, zu Gute. Bei verspäteter Zahlung der provisorischen Steuerrechnungen soll kein Zinsnachteil entstehen. Als Folge der Corona-Krise können Liquiditätsengpässe entstehen, die nicht durch anstehende provisorische Steuerzahlungen verschärft werden sollen.
Der Ausgleichszins für die Grundstückgewinnsteuern, für die Erbschafts- und Schenkungssteuern sowie für die Handänderungssteuern bleibt unverändert bei 0.5 Prozent.