Mitte Mai werden die provisorischen Rechnung 2020 an die Juristischen Personen versendet. Diese provisorisch festgesetzten Steuern sollten normalerweise bis am 30. Juni des laufenden Jahres bezahlt werden. Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden hat aufgrund der Corona-Lage den Ausgleichszins per 1. Juli 2020 auf 0% gesenkt. Das bedeutet, dass für verspätete Zahlungen der vorläufigen Steuerrechnung 2020 kein Ausgleichszins berechnet und die Zahlungsfrist de facto bis mindestens Ende 2020 verlängert wird. Die Kantonale Steuerverwaltung hofft, dass diese Massnahme einen Beitrag an die Bewältigung der Corona-Krise leisten kann.
Im Weiteren sei darauf hingewiesen, dass Zahlungen für 2020, die noch vor dem 30. Juni 2020 bei uns eingehen, bis zu diesem Datum mit einem Jahreszins von 0.5% verzinst werden.
Die Steuerfaktoren (Gewinn und Kapital) in der provisorischen Steuerrechnung werden maschinell berechnet und sind eine Schätzung. Wenn die Schätzung nicht zutrifft, sind wir dankbar, wenn zeitnah eine angepasste vorläufige Steuerrechnung verlangt wird. Schreiben Sie dazu eine E-Mail an steuerbezug@clutterar.ch und teilen Sie uns Ihre eigene Schätzung der Steuerfaktoren (inkl. allfälliger Beteiligungsabzug) mit.