Im Vordergrund der Steuergesetzrevision steht die Abschaffung von bestimmten Steuerprivilegien für Gesellschaften. Gleichzeitig werden international anerkannte Massnahmen zur Beibehaltung der Standortattraktivität eingeführt. Nicht gesenkt wird der Gewinnsteuersatz für juristische Personen. Dieser bleibt bei 6,5 Prozent. Zur Förderung der Attraktivität von Appenzell Ausserrhoden für Familien mit Kindern erfolgt eine Erhöhung der Kinder- und Ausbildungszulagen um jeweils 30 Franken. Diese Erhöhung erfolgt auf den 1. April 2020.
Gegen die im Dezember 2019 vom Kantonsrat beschlossenen Änderungen wurde kein Referendum ergriffen. Somit konnte der Regierungsrat das revidierte Steuergesetz auf Anfang Jahr in Kraft setzen. Durch die nun eingeführten Gesetzesänderungen soll sich der Kanton im verschärften steuerpolitischen Umfeld behaupten können und wettbewerbsfähig bleiben. Gleichzeitig soll damit Appenzell Ausserrhoden weiterhin als ein attraktiver Arbeits- und Wohnkanton positioniert werden.