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Zeitliche Verzögerungen bei den Veranlagungen

Die Kantonale Steuerverwaltung hat im Jahre 2022 eine neue Softwarelösung eingeführt. Die Umstellung hat erhebliche personelle Ressourcen gebunden. Aus diesem Grund ist immer noch mit zeitlichen Verzögerungen bei den Veranlagungen zu rechnen. Die Bearbeitung der Steuerdossiers erfolgt grundsätzlich nach dem Prinzip, wer zuerst einreicht, wird zuerst veranlagt. Füllen Sie die Steuererklärung mit dem eSteuern Client aus und reichen Sie diese elektronisch ein. Mit diesem Vorgehen erleichtern Sie uns ebenfalls eine effizientere Verarbeitung der Steuerdaten. 

Das Vorziehen der Steuerveranlagung ist in begründeten Fällen möglich, sofern die Steuerfaktoren für amtliche oder vertragliche Zwecke benötigt werden. Die provisorischen Steuerfaktoren aller noch nicht veranlagten Steuerperioden können Sie jederzeit anpassen lassen, damit insbesondere aus Verzinsung möglichst keine Nachteile entstehen (www.ar.ch/steuerbezug -> Onlineformular unter Zahlungsvereinbarung für vorläufige Rechnungen).

 Wir danken für Ihr Verständnis.

Zusätzliche Informationen

Kantonale Steuerverwaltung

Gutenberg-Zentrum
Kasernenstrasse 2
9100 Herisau
T: +41 71 353 62 90
F: +41 71 353 63 11

Technischer Support Online-Steuererklärung / Steuerportal
Tel.: +41 71 353 62 97 / support@clutterar.ch

Allgemeine Veranlagungsfragen
Tel.: +41 71 353 63 21

Fragen zur Rechnungsstellung
Tel.: +41 71 353 62 98

Fristverlängerungen
Tel.: +41 71 353 62 90

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13.30 bis 17.00 Uhr

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Bei Voranmeldung sind Besprechungen zu anderen Zeiten möglich.