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Gesuch um Anpassung der vorläufigen Steuerrechnung
Im System der einjährigen Gegenwartsbesteuerung erhalten Sie für das laufende Steuerjahr eine vorläufige Rechnung. Erst im Folgejahr, nachdem Sie die Steuererklärung eingereicht haben, können wir Ihnen eine definitive Schlussrechnung zustellen.
Damit hohe Nachzahlungen oder Rückerstattungen vermieden werden können, empfehlen wir Ihnen, eine Anpassung der vorläufigen Steuerrechnung aufgrund des voraussichtlichen steuerbaren Einkommens und/oder Vermögens zu verlangen.
Bitte beachten Sie auch den Ausgleichszins.
Ich wünsche eine angepasste vorläufige Rechnung mit folgenden Einkommens- und Vermögensfaktoren.
(alle mit * gekennzeichneten Felder müssen ausgefüllt werden)
Onlineformular
Zusätzliche Informationen
Kantonale Steuerverwaltung
Kasernenstrasse 2
Technischer Support Online-Steuererklärung / Steuerportal
Tel.: +41 71 353 62 97 / support@clutterar.ch
Allgemeine Veranlagungsfragen
Tel.: +41 71 353 63 21
Fragen zur Rechnungsstellung
Tel.: +41 71 353 62 98
Fristverlängerungen
Tel.: +41 71 353 62 90
Schalter-Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag
08.00 bis 11.30 Uhr
Montag bis Donnerstag
13.30 bis 17.00 Uhr
Freitag
13.30 bis 16.00 Uhr
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin, wenn Sie mit einer bestimmten Person sprechen möchten.
Bei Voranmeldung sind Besprechungen zu anderen Zeiten möglich.