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Löschungsvoraussetzungen einer Betreibung

Wird eine betriebene Forderung samt Verzugszinsen und Kosten vollumfänglich beim zuständigen Betreibungsamt bezahlt, gilt die Betreibung als abgeschlossen. Auf dem Betreibungsregisterauszug erscheint die betriebene Forderung als „bezahlt“ im Sinne eines abgeschlossenen Verfahrens.

Voraussetzungen für die Löschung des Betreibungsregistereintrages im Einzelfall sind:

  • Die einmalig betriebene Forderung, inkl. Kosten und Verzugszins wurde vollständig bezahlt
  • Es wurde kein Rechtsvorschlag erhoben
  • Es bestehen keine weiteren offenen Forderungen mehr
  • Bei der aktuellen Steuerperiode sind die Zahlungsfristen eingehalten worden
  • Die Steuererklärung wurde fristgerecht oder nach gewährter Fristerstreckung fristgerecht eingereicht
  • Das Gesuch um Löschung des Eintrages im Betreibungsregister ist schriftlich mit einer Begründung einzureichen

Sind alle Voraussetzungen vollumfänglich erfüllt, senden Sie ihr schriftliches Gesuch „Löschung des Eintrages im Betreibungsregister“ an folgende Adresse:

Kantonale Steuerverwaltung
Steuerbezug
Kasernenstrasse 2
9100 Herisau

Danach werden wir eine allfällige Löschung prüfen.

Zusätzliche Informationen

Kantonale Steuerverwaltung

Gutenberg-Zentrum
Kasernenstrasse 2
9100 Herisau
T: +41 71 353 62 90
F: +41 71 353 63 11

Technischer Support Online-Steuererklärung / Steuerportal
Tel.: +41 71 353 62 97 / support@clutterar.ch

Allgemeine Veranlagungsfragen
Tel.: +41 71 353 63 21

Fragen zur Rechnungsstellung
Tel.: +41 71 353 62 98

Fristverlängerungen
Tel.: +41 71 353 62 90

Schalter-Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag
08.00 bis 11.30 Uhr

Montag bis Donnerstag
13.30 bis 17.00 Uhr

Freitag
13.30 bis 16.00 Uhr

Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin, wenn Sie mit einer bestimmten Person sprechen möchten.
Bei Voranmeldung sind Besprechungen zu anderen Zeiten möglich.