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Löschungsvoraussetzungen einer Betreibung
Wird eine betriebene Forderung samt Verzugszinsen und Kosten vollumfänglich beim zuständigen Betreibungsamt bezahlt, gilt die Betreibung als abgeschlossen. Auf dem Betreibungsregisterauszug erscheint die betriebene Forderung als „bezahlt“ im Sinne eines abgeschlossenen Verfahrens.
Voraussetzungen für die Löschung des Betreibungsregistereintrages im Einzelfall sind:
- Die einmalig betriebene Forderung, inkl. Kosten und Verzugszins wurde vollständig bezahlt
- Es wurde kein Rechtsvorschlag erhoben
- Es bestehen keine weiteren offenen Forderungen mehr
- Bei der aktuellen Steuerperiode sind die Zahlungsfristen eingehalten worden
- Die Steuererklärung wurde fristgerecht oder nach gewährter Fristerstreckung fristgerecht eingereicht
- Das Gesuch um Löschung des Eintrages im Betreibungsregister ist schriftlich mit einer Begründung einzureichen
Sind alle Voraussetzungen vollumfänglich erfüllt, senden Sie ihr schriftliches Gesuch „Löschung des Eintrages im Betreibungsregister“ an folgende Adresse:
Kantonale Steuerverwaltung
Steuerbezug
Kasernenstrasse 2
9100 Herisau
Danach werden wir eine allfällige Löschung prüfen.
Zusätzliche Informationen
Kantonale Steuerverwaltung
Kasernenstrasse 2
Technischer Support Online-Steuererklärung / Steuerportal
Tel.: +41 71 353 62 97 / support@clutterar.ch
Allgemeine Veranlagungsfragen
Tel.: +41 71 353 63 21
Fragen zur Rechnungsstellung
Tel.: +41 71 353 62 98
Fristverlängerungen
Tel.: +41 71 353 62 90
Schalter-Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag
08.00 bis 11.30 Uhr
Montag bis Donnerstag
13.30 bis 17.00 Uhr
Freitag
13.30 bis 16.00 Uhr
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin, wenn Sie mit einer bestimmten Person sprechen möchten.
Bei Voranmeldung sind Besprechungen zu anderen Zeiten möglich.