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Finanzielle Unterstützung im Bereich der Gesundheitsförderung und Prävention
Finanzielle Unterstützungen im Bereich der Gesundheitsförderung und Prävention können auf Gesuch hin und nach Massgabe der zur Verfügung stehenden Mittel ausgerichtet werden (Art. 15 Gesundheitsgesetz; bGS 811.1). Die Gesuche sind schriftlich und elektronisch an das Amt für Gesundheit, Abteilung Gesundheitsförderung, einzureichen. Die Prüfung der Gesuche erfolgt sporadisch. Die Gesuchsteller werden schriftlich über den Entscheid informiert.