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Arbeitslosigkeit

Alle Angestellten sind gegen Arbeitslosigkeit versichert. Arbeitslose können sich über eine Anmeldung bei der Wohngemeinde beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) anmelden, welche bei der Stellensuche hiflt und das Anrecht auf Arbeitslosengeld überprüft.
Arbeitslosenversicherung
Die Arbeitslosenversicherung (ALV) ist eine staatliche Institution und für alle Angestellten obligatorisch. Die monatlichen Beiträge dafür werden direkt vom Lohn abgezogen, der Arbeitgeber übernimmt die Hälfte. Selbständige können sich nicht bei der Arbeitslosenversicherung versichern. Wer arbeitslos wird, erhält von einer Arbeitslosenkasse einen monatlichen Lohnersatz (Arbeitslosengeld). Die Ausbezahlung des Arbeitslosengeldes ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Zum Beispiel davon, wie lange man schon gearbeitet hat oder aus welchen Gründen man arbeitslos geworden ist.
Bei Arbeitslosigkeit haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn Sie in den letzten 2 Jahren mindestens ein Jahr in der Schweiz gearbeitet haben (mehr Informationen erhalten Sie bei der Gemeinde oder direkt bem RAV).
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Vorgehen bei Arbeitslosigkeit
Wer arbeitslos wird, muss sich so rasch als möglich bei der Wohngemeinde melden. Idealerweise macht man das noch vor dem letzten Arbeitstag, spätestens jedoch am ersten Tag der Arbeitslosigkeit. Gleichzeitig muss man sich zwingend beim zuständigen Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) anmelden. Dort werden alle weiteren Schritte erklärt.
Für die Arbeitsvermittlung der RAV können Sie sich direkt online anmelden. > Onlineanmeldung
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Regionales Arbeitsvermittlungszentrum
Das Regionale Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) hilft dabei, rasch wieder eine Stelle zu finden. Die Beratungsgespräche beim RAV sind obligatorisch, wenn man Arbeitslosengeld bezieht. Das RAV bietet aber auch Kurse oder Beschäftigungsprogramme an. Diese sind teilweise ebenfalls obligatorisch. Auch Personen, die noch nie in der Schweiz gearbeitet haben und eine Stelle suchen, können sich beim RAV anmelden. Sie erhalten aber kein Geld.
Kontakt RAV
- Kontakt: Regionales Arbeitsvermittlungszentrum (RAV), Obstmarkt 1, 9102 Herisau, T: +41 71 353 63 60
Themenübersicht
Zusätzliche Informationen
Informationsstelle Integration INFI
Amt für Soziales
Kasernenstrasse 17
9102 Herisau
T: +41 71 353 64 26
Weitere Informationen zur Informationsstelle Integration INFI hier
Wichtige Links
- Anmeldung bei Zuzug: Ihre Wohngemeinde
- Aufenthaltsbewilligung und Einbürgerung: Amt für Inneres
- Beratungsstelle für Flüchtlinge
Notfallnummern
- Triagestelle "Ärzte und medizinische Beratung"
- Ambulanz / Sanitätsnotruf: 144
- Polizei: 117
- Feuerwehr: 118
- Toxikologischer Notfalldienst: 145