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Rechte und Pflichten

Es gelten verschiedene Rechte und Pflichten für Angestellte und Arbeitgeber. Gesetzlich geregelt sind zum Beispiel die maximale Arbeitszeit, der Anspruch auf Ferien und der Versicherungsschutz.
Arbeitsverträge sollen immer schriftlich abgeschlossen werden. Aber auch mündliche Verträge sind gültig, jedoch nicht empfohlen. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Obligationenrechts. Darin sind Mindeststandards festgehalten. Dadurch haben auch Personen ohne schriftlichen Arbeitsvertrag verschiedene Rechte, aber auch Pflichten.
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Rechte der Angestellten
Die Angestellten haben in der Schweiz verschiedene gesetzliche Rechte. Zu den wichtigsten gehören:
- Die Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Angestellten bei den Sozialversicherungen anzumelden, für sie eine Unfallversicherung abzuschliessen und einen Teil der Beiträge zu bezahlen.
- Alle Angestellten haben den Anspruch auf mindestens 4 Wochen bezahlte Ferien. Das gilt anteilmässig auch für Personen, die im Stundenlohn angestellt sind oder Teilzeit arbeiten.
- Die zulässige Höchstarbeitszeit beträgt 50 Stunden pro Woche. In manchen Branchen sind es nur 45 Stunden.
- Die Angestellten haben das Recht auf ein schriftliches Arbeitszeugnis.
- Wer krank wird oder einen Unfall hatte und länger als drei Monate bei der Firma arbeitet, hat für eine bestimmte Zeit Anspruch auf Lohnzahlung.
- Schwangere Frauen und Frauen, die ein Kind geboren haben, haben besondere Rechte (Mutterschutz).
Links
- Bundesverwaltung / Mehr Informationen
- www.lohnrechner.ch
- Arbeitsrechtliche Auskünfte
- Infostelle Frau und Arbeit
- Gewerkschaften (www.sgb.ch / www.unia.ch / www.gewerkschaftsjugend.ch / www.angestellte.ch
- Arbeitsinspektorat (steht Ihnen anonym zur Verfügung, sollten Gesetzte und Verordnungen nicht eingehalten werden)
Dokumente
CareInfo - Arbeit Betreuung und Haushaltshilfe
Sie arbeiten und wohnen in der Schweiz bei einer pflegebedürftigen Person zu Hause? Sie möchten für sich selbst oder für Angehörige eine Unterstützung für zu Hause organisieren? CareInfo bietet Antworten zu rechtlichen Fragen, verfolgt aktuelle Diskussionen und vernetzt. Die Informationen sind in deutscher, polnischer, ungarischer, slowakischer und französischer Sprache verfügbar.
Kündigung
Bei einer Kündigung müssen die im Vertrag geregelten Kündigungsfristen eingehalten werden. Fristlose Kündigungen sind nur in Ausnahmefällen erlaubt. Man kann immer eine schriftliche Begründung für die Kündigung verlangen. Wer krank ist, einen Unfall hatte, schwanger ist oder ein Kind geboren hat, ist speziell vor Kündigung geschützt. Missbräuchliche Kündigungen können vor Gericht angefochten werden. Wenn der Arbeitnehmer selber kündigt, kann das Auswirkungen auf die Höhe der Unterstützung aus der Arbeitslosenversicherung haben.
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Themenübersicht
Zusätzliche Informationen
Informationsstelle Integration INFI
Amt für Soziales
Kasernenstrasse 17
9102 Herisau
T: +41 71 353 64 26
Weitere Informationen zur Informationsstelle Integration INFI hier
Wichtige Links
- Anmeldung bei Zuzug: Ihre Wohngemeinde
- Aufenthaltsbewilligung und Einbürgerung: Amt für Inneres
- Beratungsstelle für Flüchtlinge
Notfallnummern
- Triagestelle "Ärzte und medizinische Beratung"
- Ambulanz / Sanitätsnotruf: 144
- Polizei: 117
- Feuerwehr: 118
- Toxikologischer Notfalldienst: 145