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Gesundheitssystem

Das Gesundheitssystem in der Schweiz ist sehr gut ausgebaut. Alle Einwohnerinnen und Einwohner sind umfassend und obligatorisch gegen Unfall und Krankheit versichert. Zahlreiche Arztpraxen, Apotheken und Spitäler stellen die Versorgung sicher.

Versicherungssystem

In der Schweiz müssen alle Einwohnerinnen und Einwohner gegen Unfall und Krankheit versichert sein. Wer zuzieht, muss die Versicherungen in den ersten drei Monaten nach der Einreise abschliessen. Kinder müssen innerhalb von drei Monaten nach der Geburt versichert werden. Die Leistungen der obligatorischen Versicherungen sind gesetzlich geregelt. Alle Versicherten haben den Anspruch auf die gleiche medizinische Versorgung.

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Finanzierung

Das Schweizer Gesundheitssystem wird gemeinsam von Staat (Bund, Kantone, Gemeinden), Arbeitgebern und Privatpersonen finanziert. Die Privatpersonen zahlen für die Krankenpflegeversicherung und die Unfallversicherung eine monatliche Versicherungsprämie. Diese wird jedes Jahr festgelegt und ist je nach Kanton unterschiedlich. Wer krank wird oder einen Unfall hat, muss sich zusätzlich an den Kosten beteiligen (Franchise und Selbstbehalt). Hier gibt es aber einen jährlichen Maximalbetrag.

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Themenübersicht

Gesundheitssystem

Schwangerschaft und Geburt

Kranken- und Unfallversicherung

Psychische Gesundheit

Medizinische Versorgung

Notfallnummern

Zusätzliche Informationen

Informationsstelle Integration INFI

Amt für Soziales
Kasernenstrasse 17
9102 Herisau

T: +41 71 353 64 26

chancengleichheit@clutterar.ch

Standort

Weitere Informationen zur Informationsstelle Integration INFI hier

Telefonisch erreichbar von Montag bis Donnerstag 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr, oder per E-Mail