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Alters- und Hinterbliebenenvorsorge (AHV)
Durch die Altersvorsorge ist sichergestellt, dass den Pensionierten genügend Geld zum Leben bleibt. Das Schweizer Vorsorgesystem hat drei Säulen: Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die berufliche Vorsorge (Pensionskasse) und die freiwillige Altersvorsorge (3. Säule).
3 Säulen auf einem Bild
Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV - 1. Säule)
Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ist eine staatliche Versicherung für Erwachsene. Dafür bezahlen wir unsere Beiträge, welche automatisch von meinem Lohn abgezogen werden. Selbständige müssen sich selbst darum kümmern und es gibt keine automatischen Abzüge. Wenn man in Rente geht, bekommt man von der AHV eine monatliche Rente. Wenn man stirbt, hilft die AHV den Hinterbliebenen. jeder hat einen eigenen AHV-Ausweis mit seiner persönlichen Versicherungsnummer.
Links
- SVA Appenzell Ausserrhoden / Mehr Informationen
- Bundesverwaltung / Mehr Informationen
- Informationsstelle AHV/IV / Mehr Informationen
- ch.ch / Mehr Informationen
Berufliche Vorsorge (2. Säule)
Neben der AHV gibt es eine weitere Vorsorge namens Pensionskasse. Diese ist für Angestellte ab einem bestimmten Lohn obligatorisch und der Beitrag wird vom Lohn direkt abgezogen. Selbständige müssen nicht beitragen, können es aber freiwillig tun. Das angesparte Geld wird im Alter als Rente oder einmalige zahlung ausgeschüttet. In bestimmten Fällen kann das Geld auch vorzeitig ausgezahlt werden.
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Freiwillige Altersvorsorge (3. Säule)
Bei der 3. Säule handelt es sich um eine freiwillige private Altersvorsorge, die mit Abzügen von den Steuern belohnt wird. Sie kann bei Banken oder Versicherungen abgeschlossen werden. Es empfiehlt sich, mit der 3. Säule Geld zu sparen, damit man im Alter eine Reserve hat.
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Ergänzungsleistungen
Ältere Menschen, die trotz AHV und Pensionskasse nicht genügend Geld zum Leben haben, haben unter Umständen zusätzlich Anspruch auf finanzielle Ergänzungsleistungen. Diese müssen bei der Gemeindezweigstelle der Sozialversicherungsanstalt beantragt werden. Es ist klar geregelt, wer Anspruch auf Ergänzungsleistungen hat. Die Ergänzungsleistungen werden durch die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler finanziert.
Links
- SVA Appenzell Ausserrhoden
- Informationsstelle AHV/IV / Mehr Informationen
- ch.ch / Mehr Informationen
Weitere Informationen
- 5.01 - Ergänzungsleistungen zur AHV und IV (PDF)
- 5.02 - Ihr Recht auf Ergänzungsleistungen zur AHV und IV (PDF)
Zusätzliche Informationen
Informationsstelle Integration INFI
Amt für Soziales
Kasernenstrasse 17
9102 Herisau
T: +41 71 353 64 26
chancengleichheit@clutterar.ch
Weitere Informationen zur Informationsstelle Integration INFI hier
Telefonisch erreichbar von Montag bis Donnerstag 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr, oder per E-Mail
Wichtige Links
- Anmeldung bei Zuzug: Ihre Wohngemeinde
- Aufenthaltsbewilligung und Einbürgerung: Amt für Inneres
- Beratungsstelle für Flüchtlinge
Notfallnummern
- Triagestelle "Ärzte und medizinische Beratung"
- Ambulanz / Sanitätsnotruf: 144
- Polizei: 117
- Feuerwehr: 118
- Toxikologischer Notfalldienst: 145