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Invalidität (IV)

Die Invalidenversicherung

Wenn jemand wegen gesundheitlicher Probleme nicht arbeiten kann, kann er finanzielle Untersützung von der Invalidenversicherung (IV) erhalten. Die IV hilft auch bei der Rückkehr ins Arbeitsleben. Die meisten Erwachsenen (alle Arbeitnehmende) müssen dafür Beiträge bezahlen, die direkt vom Lohn abgezogen werden. 

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Unterstützung durch die Invalidenversicherung

Die Invalidenversicherung (IV) hilft Personen, die aus gesundheitlichen Gründen (körperlich oder psychisch) für mindestens ein Jahrnicht oder nur teilweise arbeiten konnten. Die IV zahlt ihnen dann eine monatliche Rente, aber nur wenn Sie nicht mehr in das Arbeitsleben zurückkehren können. Die IV hilft auch dabei, eine passende Arbeit zu finden (je nach Gesundheit). Man muss die Unterstützung bei der Sozialversicherung beantragen.

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Ergänzungsleistungen

Personen, die trotz Unterstützung durch die IV zu wenig Geld zum Leben haben, haben unter Umständen zusätzlich Anspruch auf finanzielle Ergänzungsleistungen. Diese müssen bei der Gemeindezweigstelle der Sozialversicherungsanstalt beantragt werden. Es ist klar geregelt, wer Anspruch auf Ergänzungsleistungen hat. Die Ergänzungsleistungen werden durch die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler finanziert.

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Weitere Informationen

 


Sozialversicherungssystem (SVA)

Arbeitslosigkeit (AL)

Alters- und Hinterbliebenenvorsorge (AHV)

Mutterschaft, Vaterschaft und Familie (EO)

Invalidität (IV)

Sozialhilfe

Zusätzliche Informationen

Informationsstelle Integration INFI

Amt für Soziales
Kasernenstrasse 17
9102 Herisau

T: +41 71 353 64 26

chancengleichheit@clutterar.ch

Standort

Weitere Informationen zur Informationsstelle Integration INFI hier

Telefonisch erreichbar von Montag bis Donnerstag 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr, oder per E-Mail