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Invalidität (IV)
Die Invalidenversicherung
Wenn jemand wegen gesundheitlicher Probleme nicht arbeiten kann, kann er finanzielle Untersützung von der Invalidenversicherung (IV) erhalten. Die IV hilft auch bei der Rückkehr ins Arbeitsleben. Die meisten Erwachsenen (alle Arbeitnehmende) müssen dafür Beiträge bezahlen, die direkt vom Lohn abgezogen werden.
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Unterstützung durch die Invalidenversicherung
Die Invalidenversicherung (IV) hilft Personen, die aus gesundheitlichen Gründen (körperlich oder psychisch) für mindestens ein Jahrnicht oder nur teilweise arbeiten konnten. Die IV zahlt ihnen dann eine monatliche Rente, aber nur wenn Sie nicht mehr in das Arbeitsleben zurückkehren können. Die IV hilft auch dabei, eine passende Arbeit zu finden (je nach Gesundheit). Man muss die Unterstützung bei der Sozialversicherung beantragen.
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Ergänzungsleistungen
Personen, die trotz Unterstützung durch die IV zu wenig Geld zum Leben haben, haben unter Umständen zusätzlich Anspruch auf finanzielle Ergänzungsleistungen. Diese müssen bei der Gemeindezweigstelle der Sozialversicherungsanstalt beantragt werden. Es ist klar geregelt, wer Anspruch auf Ergänzungsleistungen hat. Die Ergänzungsleistungen werden durch die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler finanziert.
Links
- SVA Appenzell Ausserrhoden
- Informationsstelle AHV/IV / Mehr Informationen
- ch.ch / Mehr Informationen
Weitere Informationen
- 5.01 - Ergänzungsleistungen zur AHV und IV (PDF)
- 5.02 - Ihr Recht auf Ergänzungsleistungen zur AHV und IV (PDF)
Zusätzliche Informationen
Informationsstelle Integration INFI
Amt für Soziales
Kasernenstrasse 17
9102 Herisau
T: +41 71 353 64 26
chancengleichheit@clutterar.ch
Weitere Informationen zur Informationsstelle Integration INFI hier
Telefonisch erreichbar von Montag bis Donnerstag 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr, oder per E-Mail
Wichtige Links
- Anmeldung bei Zuzug: Ihre Wohngemeinde
- Aufenthaltsbewilligung und Einbürgerung: Amt für Inneres
- Beratungsstelle für Flüchtlinge
Notfallnummern
- Triagestelle "Ärzte und medizinische Beratung"
- Ambulanz / Sanitätsnotruf: 144
- Polizei: 117
- Feuerwehr: 118
- Toxikologischer Notfalldienst: 145