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Tages- und Nachtstrukturen

Richtlinien zur Basisqualität

Die Richtlinien zur Basisqualität definieren die Qualitätsvorgaben und deren Überprüfung in Alters- und Pflegeheimen sowie in Tages und Nachtstrukturen. Die Richtlinien beschreiben sowohl die Aufgaben der Institutionen mit ihren Trägerschaften als auch die Aufgaben des Amtes für Soziales.

Die Anforderungen und Kriterien für Tages- und Nachtstrukturen sind in der Beilage 2 beschrieben.

Zusätzliche Informationen

Amt für Soziales

Kasernenstrasse 17
9102 Herisau
T: +41 71 353 65 92