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Tages- und Nachtstrukturen
Tages- und Nachtstrukturen bieten pflegebedürftigen Menschen an einzelnen oder mehreren Tagen bzw. Nächten in der Woche und während einer festgelegten Zeit je Tag bzw. Nacht Betreuung und Pflege an.
Tages- und Nachtstrukturen dienen der Entlastung der pflegenden Angehörigen und ermöglichen den Tages- und Nachtgästen eine Abwechslung sowie soziale Kontakte. Sie können Heimeintritte verhindern oder verzögern.
Richtlinien zur Basisqualität
Die Richtlinien zur Basisqualität definieren die Qualitätsvorgaben und deren Überprüfung in Alters- und Pflegeheimen sowie in Tages und Nachtstrukturen. Die Richtlinien beschreiben sowohl die Aufgaben der Institutionen mit ihren Trägerschaften als auch die Aufgaben des Amtes für Soziales.
Die Anforderungen und Kriterien für Tages- und Nachtstrukturen sind in der Beilage 2 beschrieben.
Finanzierung der Tages- und Nachtstrukturen
Nach Art. 5 Abs. 1 des Gesetzes über die Pflegefinanzierung (PFG; bGS 833.15) legt der Regierungsrat unter Berücksichtigung von Qualität und Wirtschaftlichkeit nach Pflegebedarf differenzierte Höchstansätze für die anrechenbaren Pflegekosten fest. Die Höchstansätze werden durch den Regierungsrat in der Verordnung über die Pflegefinanzierung (PFV; bGS 833.151) geregelt. In den Höchstansätzen 2021 für die Pflegekosten in Alters- und Pflegeheimen sowie in Tages- und Nachtstrukturen sind die MiGeL-Pauschalen integriert.
Zusätzliche Informationen
Abteilung Pflegeheime und Spitex
Kasernenstrasse 17