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Einbürgerungen
Das Schweizer Bürgerrecht kann durch väterliche oder mütterliche Abstammung, einen behördlichen Beschluss (Einbürgerung) oder Adoption durch einen schweizerischen Elternteil erworben werden.
Im Bereich der Einbürgerung gibt es verschiedene Verfahren.
Informationen zur erleichterten Einbürgerung
Informationen zur Wiedereinbürgerung
Informationen zum Staatskundetest
Informationen zur ordentlichen Einbürgerung
Informationen zur Bürgerrechtsentlassung
Zusätzliche Informationen
Abteilung Bürgerrecht und Zivilstand
Landsgemeindeplatz 2
9043
Trogen
T: +41 71 343 63 33
Interner Bereich
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