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Einbürgerungen

Das Schweizer Bürgerrecht kann durch väterliche oder mütterliche Abstammung, einen behördlichen Beschluss (Einbürgerung) oder Adoption durch einen schweizerischen Elternteil erworben werden.

Im Bereich der Einbürgerung gibt es verschiedene Verfahren.

Erleichterte Einbürgerung

Informationen zur erleichterten Einbürgerung

Wiedereinbürgerung

Informationen zur Wiedereinbürgerung
 

Staatskundetest

Informationen zum Staatskundetest
 

Ordentliche Einbürgerung

Informationen zur ordentlichen Einbürgerung

Bürgerrechtsentlassung

Informationen zur Bürgerrechtsentlassung

Zusätzliche Informationen

Abteilung Bürgerrecht und Zivilstand

Landsgemeindeplatz 2
9043 Trogen
T: +41 71 343 63 33

Interner Bereich

(nur für Gemeinden, passwortgeschützt)