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Erleichterte Einbürgerungen der dritten Generation

Bestätigung der Jugendanwaltschaft zur erleichterten Einbürgerung von jungen Ausländerinnen und Ausländern der dritten Generation (Art. 24a BüG)

Kinder und Jugendliche ab dem 10. bis zum vollendeten 25. Altersjahr benötigen für die erleichterte Einbürgerung eine Bestätigung der Jugendanwaltschaft. Darin müssen allfällige Strafverfahren der letzten fünf Jahre aufgeführt werden.

Bestellverfahren

Diese Bestätigung kann wie folgt bestellt werden:

Der Antrag muss schriftlich inklusive Kopie eines amtlichen Ausweises angefordert werden und ist kostenlos.

Zusätzliche Informationen

Jugendanwaltschaft

Schützenstrasse 1A
9100 Herisau
T: +41 71 343 63 56
Öffnungszeiten
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag, Dienstag, Donnerstag:
08.30 - 11.30 Uhr / 13.30 - 17.00 Uhr
Mittwoch, Freitag:
08.30 - 11.30 Uhr / 13.30 - 15.30 Uhr