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Leasingfahrzeug / Code 178

Wird ein Fahrzeug häufig bzw. dauernd Dritten zur Verfügung gestellt oder fremd finanziert z.B. mittels Leasing, Abzahlung usw., kann dies im Fahrzeugausweis mit dem Code 178 "Halterwechsel verboten" vermerkt werden.

Leasingbeginn/Eintrag Code 178

Bei der Einlösung des Fahrzeuges wird der Code 178 automatisch eingetragen, sofern der Eintrag bei der ZEK (Zentrallstelle für Kreditinformationen) beantragt wurde.

Leasingende/Löschung Code 178

Der Code 178 wird auf Wunsch des Fahrzeughalters oder bei einer Anpassung des Fahrzeugausweises automatisch gelöscht, sofern der Berechtigte die Löschung des Codes bei der ZEK (Zentrallstelle für Kreditinformationen) genehmigt hat.
Der Fahrzeugausweis kann per Post an uns gesendet oder am Kundenschalter abgegeben werden. 

Kosten

Zusätzlich zur ordentlichen Gebühr für die Erstellung des neuen Fahrzeugausweises wird dem Fahrzeughalter bei Eintragung und Löschung des Auflagecodes 178 eine Gebühr von jeweils CHF 50.- in Rechnung gestellt.

Allgemeine Informationen

Wird der Zulassungsbehörde ein Fahrzeugausweis vorgelegt, der den Eintrag 178 „Halterwechsel verboten“ enthält, so verweigert sie:

  • die Ausstellung des Fahrzeugausweises auf einen neuen Halter
  • die Löschung des Eintrags

Dies gilt auch bei annullierten Ausweisen.

Die Verweigerung ist hinfällig, wenn eine elektronische Zustimmung bzw. bei Formularfällen ein separates Löschungsformular Auflageziffer 178 mit der schriftlichen Zustimmung der im Formular genannten Person vorliegt.

Ein Halter, der sein Fahrzeug least oder häufig Dritten überlässt, kann auch mittels Eintragsformular beantragen, dass ein Halterwechsel nur mit seiner oder der Zustimmung einer weiteren Person (z.B. dem Leasinggeber) vorgenommen wird. Der Formularweg wird vom Strassenverkehrsamt aber nur für Personen mit sehr wenigen Einträgen akzeptiert.

Registrierung bei der ZEK

Für den Zugang zur elektronischen ZEK CLS bedarf es entweder der Mitgliedschaft im Verein ZEK.

Kein Eintrag der Ziffer 178 bei Systemunterbruch

Bei einem Systemunterbruch zur Clearingstelle oder wenn der Antrag dort noch nicht (elektronisch) hinterlegt ist, erstellen wir den Ausweis ohne die Auflagenziffer 178. Es obliegt der beantragenden (Leasing-)Gesellschaft bzw. dem Halter oder der Halterin zu kontrollieren, ob die beantragte Ziffer 178 eingetragen ist und ggf. für einen Nachtrag derselben besorgt zu sein. Bitte beachten Sie, dass wir für einen nachträglichen Eintrag der Auflagenziffer immer den bisherigen Ausweis im Original benötigen.

Zusätzliche Informationen

Strassenverkehrsamt

Landsgemeindeplatz 5
9043 Trogen
T: +41 71 343 63 11
F: +41 71 353 66 81
Öffnungszeiten
Montag-Freitag:
08.00 - 11.30 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr