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Fahrzeug ausser Verkehr setzen

Bei Ausserverkehrsetzung eines Fahrzeuges (Verkauf, Entsorgung usw) ist der Fahrzeugausweis zu annullieren.

Bitte beachten Sie, dass die Kontrollschilder hinterlegt werden müssen, sofern innert 14 Tagen kein anderes Fahrzeug damit eingelöst wird.

Schnell und einfach per Post

Der Fahrzeugausweis kann uns mit dem Vermerk ab wann die Annullierung gelten soll, per Post zugestellt werden.

Direkt am Schalter

Das Fahrzeug kann direkt am Schalter annulliert werden. Der annullierte Fahrzeugausweis wird sofort zurückgegeben.

Kosten

Die Annullierung eines Fahrzeugausweises ist kostenlos.

Hinweise

  • Der annullierte Fahrzeugausweis ist dem neuen Halter weiterzugeben.
  • Bei der Annullierung eines Fahrzeuges mit Wechselschildern wird durch das Strassenverkehrsamt eine Meldung an die Haftpflichtversicherung gemacht.
  • Ein allfällig bestehender Fahrzeugprüfungstermin wird automatisch gelöscht und nicht verrechnet, sofern die Annullierung rechtzeitig (fünf Arbeitstage vor dem Termin) erfolgt.

Zusätzliche Informationen

Strassenverkehrsamt

Landsgemeindeplatz 5
9043 Trogen
T: +41 71 343 63 11
F: +41 71 353 66 81
Öffnungszeiten
Montag-Freitag:
08.00 - 11.30 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr

Gründonnerstag vor Karfreitag bis 16.00Uhr