Inhalt

Veteranenfahrzeug

Veteranenprüfung

Ein Motorfahrzeug kann als Veteranenfahrzeug zugelassen werden, wenn es die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt. Dazu gehören insbesondere:

  • Die erste Inverkehrsetzung erfolgte vor mehr als 30 Jahren.
  • Das Fahrzeug wird ausschliesslich für private Zwecke verwendet.
  • Die jährliche Fahrleistung beträgt durchschnittlich höchstens 3'000 km beziehungsweise maximal 60 Betriebsstunden.
  • Das Fahrzeug befindet sich in technisch einwandfreiem Zustand.

Anhänger werden nur als Veteranenfahrzeuge zugelassen, wenn sie mit einem Zugfahrzeug mit Veteranenstatus in einer besonderen historischen Verbindung stehen (z. B. Jeep-Anhänger) oder aus anderen Gründen als besonders erhaltenswert gelten (z. B. historische Wohnwagen).

 

Weitere Informationen

  • Die Nachprüfungsintervalle können bei Veteranenfahrzeugen bis auf sechs Jahre ausgedehnt werden.
  • Ein Wechselschild oder ein Wechselschilderpaar kann für mehr als zwei Veteranenfahrzeuge erteilt werden.
  • Veteranenfahrzeuge sind von der Ausrüstungspflicht mit Fahrtschreibern bzw. Datenaufzeichnungsgeräten befreit.
  • Ein Höchstgeschwindigkeitszeichen und eine Heckmarkierungstafel sind nicht erforderlich.
  • Führer und Führerinnen von schweren Motorwagen zum Personentransport, die für eine Platzzahl von mehr als neun Personen (inkl. Führersitz) zugelassen sind und als Veteranenfahrzeuge gelten, sind im Binnenverkehr von den Bestimmungen der ARV 1 ausgenommen.

 

Die Beurteilung erfolgt auf Kundenwunsch und gestützt auf die Weisungen für Veteranenfahrzeuge des Bundesamts für Strassen (ASTRA) vom 10. Juli 2026.

Der zuständige Verkehrsexperte entscheidet anlässlich einer Fahrzeugprüfung, ob das Fahrzeug die Bedingungen für den Eintrag „Veteranenfahrzeug“ im Fahrzeugausweis erfüllt.

Bitte beachten Sie die Informationen im Merkblatt Veteranenfahrzeug.

Zusätzliche Informationen

Strassenverkehrsamt

Landsgemeindeplatz 5
9043 Trogen
T: +41 71 343 63 11
Öffnungszeiten
Montag-Freitag:
08:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 16:30 Uhr