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Deponierung / Wiedereinlösung

Kontrollschilder deponieren

Um ein Fahrzeug temporär ausser Verkehr zu setzen (z.B. Winter, Auslandaufenthalt,...), können Schilder beim Strassenverkehrsamt deponiert werden.

  • Ab der Deponierung der Kontrollschilder entfallen die Strassenverkehrssteuern und die Haftpflichtversicherung ruht vom nachfolgenden Tag an.
  • Bereits bezahlte Strassenverkehrssteuern werden ab Deponierungsdatum rückerstattet.

Schilder können uns per Post zugestellt, in den Schilderkasten beim Strassenverkehrsamt eingeworfen oder am Schalter abgeben werden.

Kosten

Bei der Deponierung und beim Wiederbezug der Kontrollschilder wird jeweils eine Gebühr von CHF 20.00 erhoben.

Hinweise

  • Kontollschilder sind vor der Deponierung zu reinigen
  • Nummernhalterungen werden vernichtet, wenn diese zusammen mit dem Kontrollschild abgegeben werden
  • Kontrollschilder bleiben 12 Monate für den Halter reserviert (siehe auch Deponierungsverlängerung)
  • der Fahrzeugausweis muss nicht abgegeben werden

Wiedereinlösung

Um ein deponiertes Schild wieder in Verkehr zu setzen, benötigen Sie

  • einen Versicherungsnachweis (wird von Ihrer Versicherung auf Ihr Verlangen dem Strassenverkehrsamt elektronisch zugestellt)
  • evtl. den Fahrzeugausweis, falls sich wesentliche Daten geändert haben (Adresse, Versicherungsgesellschaft usw.)

Schilderbezug

Die Kontrollschilder können am Kundenschaltern in Trogen abgeholt oder per Post zugestellt werden. Wichtig: Die Bezugsart der Kontrollschilder ist in beiden Fällen bei der Bestellung des Versicherungsnachweises der Versicherung mitzuteilen.

Kosten

Beim Wiederbezug der Kontrollschilder wird eine Gebühr von CHF 20.00 berechnet.

Deponierungsverlängerung

Kontrollschilder bleiben während 12 Monaten auf dem Strassenverkehrsamt deponiert.

  • Mit der Deponierungsverlängerung kann die Deponierung um ein Jahr verlängert werden.
  • Die Verlängerung kann vor Ablauf der 12 Monate telefonisch oder schriftlich (auch per E-Mail möglich) beim Strassenverkehrsamt beauftragt werden.
  • Die Deponierung kann zwei mal verlängert werden.

Kosten

Die Gebühr für die Verlängerung beträgt CHF 50.00.

Zusätzliche Informationen

Strassenverkehrsamt

Landsgemeindeplatz 5
9043 Trogen
T: +41 71 343 63 11
F: +41 71 353 66 81
Öffnungszeiten
Montag-Freitag:
08.00 - 11.30 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr

Gründonnerstag vor Karfreitag bis 16.00Uhr