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Bestellung rotes/drittes Kontrollschild

Drittes Kontrollschild für Heck -bzw. Veloträger

Mit der Möglichkeit, ein zusätzliches Kontrollschild für die Montage an Heck- bzw. Veloträgern zu bestellen, entfällt das Umhängen des hinteren Schildes vom Auto auf den Heckträger. Das dritte Schild ist freiwillig, das Umhängen des hinteren Kontrollschildes ist weiterhin erlaubt.

FAQ rotes/drittes Kontrollschild

Wann braucht es am Heck- bzw. Veloträger ein Kontrollschild?

  • Sobald das hintere Kontrollschild des Fahrzeugs durch den Heckträger verdeckt wird, muss der Träger ein Kontrollschild tragen. Ob das originale weisse Kontrollschild ummontiert oder ein zusätzliches rotes angebracht wird, spielt dabei keine Rolle.

Verwendung

  • Das Kontrollschild für Heckträger ist eine Kopie des hinteren weissen Hauptschildes und hat, um Missbrauch zu verhindern, eine rote Grundfarbe und keine eigenständige rechtliche Bedeutung. Es darf ausschliesslich zusammen mit dem Hauptschilderpaar verwendet werden. Ohne entsprechendem weissen Hauptschild hat das rote Schild keine Gültigkeit.

Ein drittes, rotes Kontrollschild wird nicht zwingend benötigt

  • Das dritte (rote) Kontrollschild zu verwenden ist freiwillig. Mit dem dritten Kontrollschild entfällt lediglich das Umhängen des hinteren Schildes vom Auto auf den Heckträger.

Verwendung im Ausland

Kosten

  • Rotes Kontrollschild CHF 30.00 zzgl. CHF 10.50 für den Versand.

Zahlungart

  • Vorauszahlung mit Kreditkarte, Twint oder Rechnung

Zustellung

  • Die Bestellung wird erst nach Eingang der Zahlung ausgelöst.
  • Die Zustellung erfolgt ausschliesslich über den Postweg.

Lieferfrist

  • Auf Grund der hohen Nachfrage beträgt die Lieferist ab Bezahlung zur Zeit ca. 3-4 Monate

Format

  • Das rote Kontrollschild kann nur im Langformat (50 x 11cm) bestellt werden.

Keine Deponierung möglich

  • Das rote Kontrollschild kann nicht beim Strassenverkehrsamt Appenzell Ausserrhoden deponiert werden. Sollte es irrtümlich abgegeben werden, wird es ohne Mitteilung an die Halterin bzw. den Halter entsorgt.

Zusätzliche Informationen

Strassenverkehrsamt

Landsgemeindeplatz 5
9043 Trogen
T: +41 71 343 63 11
F: +41 71 353 66 81
Öffnungszeiten
Montag-Freitag:
08.00 - 11.30 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr

Gründonnerstag vor Karfreitag bis 16.00Uhr