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Abtretung / Übertragung

Kontrollschilder weiss ab AR 10000 (Motorwagen), ab AR 1000 (Motorrad) sowie alle anderen Kontrollschilder (blau, braun, gelb, grün) sind ohne Einschränkung übertragbar.

Die Übertragung von weissen Kontrollschildern AR 1–9999 (Motorwagen) und AR 1–999 (Motorrad) ist nur unter diesen Voraussetzungen möglich:

Der neue Kontrollschildhalter/die neue Kontrollschildhalterin

  • ist Ehepartner(in) bzw. eingetragene(r) Partner(in) des(r) bisherigen Halters/Halterin
  • ist verwandt in gerader Linie:
  • Mutter/Vater oder Tochter/Sohn des(r) bisherigen Halters/Halterin oder  (Ur-)Grossmutter/Grossvater oder (Ur-)Enkelin/Enkel des(r) bisherigen Halters/Halterin
  • ist Resultat einer Unternehmensübernahme oder –Umstrukturierung
  • verlässt das bisherige Halterunternehmen

Kosten

Die Übertragungsgebühr beträgt 150.- (ein Schild) bzw. 180.- (mehrere Schilder). Die mit der Einlösung des Fahrzeugs verbundenen Gebühren werden zusätzlich erhoben.

Sie benötigen...

...wenn Kontrollschild und Fahrzeug den Halter gleichzeitig wechseln:

  • Verzichtserklärung
  • einen Versicherungsnachweis ausgestellt auf das gleiche Kontrollschild aber auf den neuen Halter (wird von Ihrer Versicherung auf Ihr Verlangen dem Strassenverkehrsamt elektronisch zugestellt)
  • Fahrzeugausweis

...wenn Sie ein neues Fahrzeug auf das abgetretene Kontrollschild einlösen wollen:

  • Verzichtserklärung
  • einen Versicherungsnachweis ausgestellt auf das gleiche Kontrollschild, aber mit den Daten des neuen Fahrzeuges und des neuen Halters (wird von Ihrer Versicherung auf Ihr Verlangen dem Strassenverkehrsamt elektronisch zugestellt)
  • Occasionsfahrzeuge: original Fahrzeugausweis (allenfalls mit Fahrzeugprüfungsbericht)
  • Neuwagen: Formular 13.20 A
  • falls noch nicht abgemeldet: Ausweis des bisher auf das betreffende Schild eingelösten Fahrzeuges zur Annullierung

Unterlagen / Übergabe

Sie können alle Unterlagen per Post an uns senden oder am Kundenschalter abgeben. Die Übergabe des Kontrollschildes erfolgt direkt zwischen den beiden Halter.

Zusätzliche Informationen

Strassenverkehrsamt

Landsgemeindeplatz 5
9043 Trogen
T: +41 71 343 63 11
F: +41 71 353 66 81
Öffnungszeiten
Montag-Freitag:
08.00 - 11.30 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr

Gründonnerstag vor Karfreitag bis 16.00Uhr