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Mofa / E-Bike einlösen

Vignette für neue Periode

Voraussetzung für eine neue Vignette

Keine Änderung des Halters, Fahrzeuges oder Kontrollschildes.

Bezug neue Vignette

Es bestehen zwei Möglichkeiten die Vignette fürs neue Jahr zu beziehen:

  • Bezahlung der Proforma-Rechnung: Alle Halter/innen von Mofas/E-Bikes mit einer aktuellen Vignette erhalten im Frühjahr automatisch eine Proforma-Rechnung für die neue Vignette. Nach erfolgter Überweisung stellen wir die neue Vignette per Post zu. Wird keine neue Vignette für das neue Jahr gewünscht, so kann die Rechnung als gegenstandslos betrachtet werden.
  • oder direkte Bestellung via Online-Formular.

Neulösung – ein neues Kontrollschild ist erforderlich

Für eine Neulösung benötigen wir folgende Unterlagen:

Sie können alle Unterlagen per Post an uns senden oder am Kundenschalter abgeben.

Fahrzeugwechsel

Bei einem Fahrzeugwechsel wird das Kontrollschild auf das neue Mofa übertragen.

Für einen Fahrzeugwechsel benötigen wir folgende Unterlagen:

Sie können alle Unterlagen per Post an uns senden oder am Kundenschalter abgeben.

Halterwechsel – Kontrollschild wird auf einen neuen Halter übertragen

Bei einem Halterwechsel wir das Kontrollschild, ev. mit dem Mofa auf einen neuen Halter übertragen.

Für einen Halterwechsel benötigen wir folgende Unterlagen

Sie können alle Unterlagen per Post an uns senden oder am Kundenschalter abgeben.

Verlust Mofa / E-Bike-Fahrzeugausweis (Duplikat)

Bei Verlust des Mofa / E-Bike-Fahrzeugausweises ist vor der Wiederzulassung die Richtigkeit der Fahrzeugdaten und der betriebssichere Zustand des Fahrzeuges durch einen Fachbetrieb mittels Antragsformular zu bestätigt. Sie können das vollständig ausgefüllte Formular per Post an uns senden oder am Kundenschalter abgeben.

Verlust Mofa-Schild

Für die Zuteilung eines neuen Kontrollschildes benötigen wir folgende Unterlagen

Sie können alle Unterlagen per Post an uns senden oder am Kundenschalter abgeben.

Allgemeines, Kosten

Motorfahrräder mit Benzin- oder mit Elektromotor sowie E-Bikes mit Tretunterstützung von max. 45 km/h dürfen nur mit einem Kontrollschild mit aufgeklebter gültiger Versicherungsvignette in Verkehr gebracht werden. Zudem muss der Fahrzeugausweis mitgeführt werden.

Ein Motorfahrrad darf erst in Verkehr gesetzt werden, wenn es mit einem Fahrzeugausweis und dem im Fahrzeugausweis eingetragenen Kontrollschild versehen ist. Das Kontrollschild ist gültig, wenn auf diesem eine Kontrollmarke (Vignette) mit der entsprechenden Jahreszahl aufgeklebt ist.

Nicht eingelöst werden müssen Leicht-Motorfahrräder/E-Bikes (Elektromotor von max. 0.50 kW / Höchstgeschwindigkeit ohne Tretunterstützung max. 20 km/h und mit Tretunterstützung max. 25 km/h) sowie Behindertenfahrstühle mit einem Elektromotor und einer Höchstgeschwindigkeit bis 10 km/h (Invalidenfahrstühle). Für diese Fahrzeuge besteht auch keine Versicherungs- und Abgabepflicht.

Gültigkeit Vignette

Die Kontrollmarke ist gültig ab dem 1. Januar des Jahres, dessen Zahl sie trägt und bleibt gültig bis zum 31. Mai des folgenden Jahres.

Kantonswechsel

Wird der Standort eines Motorfahrrades in einen anderen Kanton verlegt, so ist beim neuen Standortkanton ein neues Kontrollschild einzuholen, sobald die frühere Zulassung abgelaufen ist.

Kosten

  • jährliche Strassenverkehrssteuern pauschal: CHF 21.00
  • Haftpflichtversicherung pro Jahr: CHF 25.00 ab 1.Oktober jeweils CHF 12.50
     
  • Fahrzeugausweis: CHF 50.00
  • Kontrollschild: CHF 5.00
     
  • Ersatzvignette: CHF 5.00


Prüfpflicht

Mofas  und E-Bikes müssen seit dem 01. Juni 2015 nicht mehr jährlich nachgeprüft werden. Der Halter ist selber für die Betriebssicherheit usw. verantwortlich.

Haftpflichtversicherung

Mit der Zulassung treten Sie der Kollektiv-Haftpflicht-Versicherung des Kantons bei.

Bei Fragen bezüglich der Versicherungsdeckung bei einem Unfall für Vignetten, wenden Sie sich bitte direkt an die VAUDOISE ALLGEMEINE Versicherungsgesellschaft AG www.vaudoise.ch, Police Nummer 2709372100

Zusätzliche Informationen

Strassenverkehrsamt

Landsgemeindeplatz 5
9043 Trogen
T: +41 71 343 63 11
F: +41 71 353 66 81
Öffnungszeiten
Montag-Freitag:
08.00 - 11.30 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr