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Tagesausweis
Tagesausweis
Verwendung
Tagesausweise werden ausgestellt für eine Gültigkeitsdauer von 24, 48, 72 oder 96 Stunden, vom Zeitpunkt der Kontrollschilderausgabe an gerechnet. Fahrzeuge mit Tagesausweisen dürfen nur für unentgeltliche Fahrten verwendet und nicht vermietet werden. Es dürfen sich höchstens 8 Personen im Fahrzeug befinden und keine gefährlichen Ladungen befördert werden.
Mögliche Einschränkungen für Fahrten ins Ausland sind bei der zuständigen ausländischen Behörde zu klären.
Schilderbezug
Tagesausweise ("Tagesnummern") werden nur am Schalter ausgegeben.
Sie benötigen
- das ausgefüllte Gesuch für einen Tagesausweis
- mindestens eine gut lesbare Kopie des Fahrzeugausweises
Die Erteilung eines Tagesausweises bedeutet keine Verkehrszulassung.
Kosten CHF | 24h | 48h | 72h | 96h |
Leichte Motorwagen bis 3.5t | 80.00 | 103.00 | 126.00 | 149.00 |
Motorräder | 78.00 | 100.00 | 122.00 | 144.00 |
Übrige Motorfahrzeuge | 86.00 | 112.00 | 138.00 | 164.00 |
In den Kosten sind die Versicherungsprämien, Strassenverkehrssteuern und Gebühren enthalten und sind beim Bezug des Tagesausweises bar oder mit Karte zu entrichten.
Schilderrückgabe
Beim Ablauf der Gültigkeitsdauer sind die gereinigten Kontrollschilder der Ausgabestelle zurückzugeben (am Schalter oder in den Briefkasten des Strassenverkehrsamtes) oder durch die Post zurückzusenden.
Nach Ablauf der Gütligkeit werden nicht rechtzeitig zurückgegebene Tagesschilder und Tagesausweise polizeilich eingezogen. Verspätete Rückgabe der Schilder können zusätzliche Gebühren nach sich ziehen und/oder kann gemäss Art. 60 der Versicherungsverordnung (VVV) mit Busse bestraft werden.
Zusätzliche Informationen
Strassenverkehrsamt
08.00 - 11.30 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr